Islam
Der Islam ist mit mehr als 1,8 Milliarden Anhängern und damit bald einem Viertel der Weltbevölkerung die zweitgrößte Weltreligion nach dem Christentum. Die Zahl der Muslime hat sich zwischen 1900 und 2000 mehr als verfünffacht, der Anteil an der Weltbevölkerung ist in der Zeit um mehr als 10 % gestiegen. Die Staaten mit der größten muslimischen Bevölkerung sind Indonesien, Pakistan und Bangladesch. Osteuropa hat teilweise recht starke islamische Minderheiten, in Europa hat die Herrschaft der Osmanen auf dem Balkan islamische Bevölkerungen hinterlassen. Durch Auswanderung und Arbeitsmigration hat sich eine islamische Diaspora in allen Teilen der Welt gebildet.
Heute leben in Europa schätzungsweise mehr als 53 Millionen Muslime, davon die meisten im europäischen Teil Russlands. In der Europäischen Union sind es über 16 Millionen, manche Schätzungen sprechen von bis zu 23 Millionen Muslimen. Deutschland zählt mit etwa 5,3 bis 5,6 Millionen Muslimen (6,4 bis 6,7 % der Bevölkerung) zu den Ländern mit einer starken muslimischen Minderheit, die ihre spezifische Prägung insbesondere durch den – seit 2015 zwar gesunkenen, aber immer noch hohen – Anteil an Zuwanderern aus der Türkei erhalten hat.
Anfänge
Muhammad ibn Abdallah wurde – dem traditionellen Narrativ folgend – um 570 n. Chr. in Mekka geboren. Früh verwaist war er Hirtenjunge und Kaufmannsgehilfe, dann wahrscheinlich Karawanenbegleiter. Chadidscha, seine reiche und einflussreiche Arbeitgeberin, heiratete ihn um 595; sie war 40 Jahre alt, er etwa 25. Mit ihr lebte er monogam, erst nach ihrem Tod hatte er mehrere Frauen (9 bis 14 [Ehe-]Frauen werden genannt, darunter die Lieblingsfrau Aischa, die er im Kindesalter ehelichte; Muslimen sind nach Sure 4,3 bis zu vier Frauen erlaubt). Von Muhammads Kindern erlebte nur seine Tochter Fatima das Erwachsenenalter, die als Frau Ali b. Abi Talibs die Ahnfrau der schiitischen Imame wurde.
Um 610 hatte Muhammad die erste Offenbarung, die er dem Engel Gabriel zuschrieb (im Koran Sure 96,1-5). Chadidscha wurde die erste Gläubige. Mit seinem öffentlichen Auftreten ab ca. 612 rief Muhammad, beeinflusst von der Bewegung der Hanifen (Bekenner des Eingottglaubens gegenüber dem polytheistischen Umfeld), zu reiner, unbedingter Hingabe (islam) an den einen und einzigen Gott auf, den Schöpfer und Richter, der keine „Teilhaber“ neben sich duldet und als dessen „Gesandter“ er sich verstand. Die Mekkaner hielten ihn für verrückt oder besessen, später für einen Lügner (Sure 25,4; 34,43-45).
Muhammad und seine Gefährten emigrierten 622 n. Chr. nach Yathrib, später Medina genannt („die Stadt“ des Propheten). Diese Übersiedelung (Hidschra) markiert den Übergang zu einem religiösen Gemeinwesen mit politisch-staatlicher Macht und zugleich den Beginn der islamischen Zeitrechnung. Muhammad näherte sich inhaltlich den Juden an, bezeichnete sie als das Bundesvolk, wählte als Gebetsrichtung Jerusalem, führte ähnliche Fastenzeiten ein. Er verstand sich bzw. den Koran als Bestätiger der früher ergangenen Offenbarungen Gottes (Tora für die Juden, das Evangelium für die Christen; vgl. Sure 5,44-48 u. ö.), den Islam als die „Religion Abrahams“ (Sure 2,130-135; 6,161).
In der Auseinandersetzung mit Juden und Christen wandte sich Muhammad jedoch zunehmend von diesen ab, theologisch wurde der Verfälschungsvorwurf formuliert (vgl. Sure 4,46; 5,13f u. a.), als Gebetsrichtung Mekka festgelegt (Qibla, Sure 2,140-145). Praktisch wurden auch gewaltsame Maßnahmen ergriffen und die Juden aus Medina vertrieben oder umgebracht. Neben die ideologische Auseinandersetzung mit den Gegnern trat das Mittel der Kriegführung („Offenbarung des Befehles zum Kampf“, Sure 22,39-41; 2,190-195).
In der Formierung der Gemeinde in Medina (umma, Gemeinschaft der Muslime) liegen die Wurzeln für das heute weit verbreitete Verständnis der Untrennbarkeit von Religion und Politik im Islam. Im islamischen Staat ist seither für die monotheistischen „Schriftbesitzer“ (Juden, Christen, Sabäer) der Status von „Schutzbefohlenen“ vorgesehen (dhimmi), der gegen die Entrichtung der Kopfsteuer (dschizya) den Schutz des Lebens, der Religion(sausübung) und der Kultstätten garantiert.
Im Streit um die Nachfolge Muhammads (Kalifat) unmittelbar nach dessen Tod spaltete sich die Gemeinde in Sunniten, die einen fähigen Araber aus Muhammads Stamm zum Nachfolger bestimmen wollten, und Schiiten, die auf der Blutsverwandtschaft mit Muhammad als Voraussetzung für die religiöse Führerschaft, das Imamat, bestanden. Von den ersten vier „rechtgeleiteten Kalifen“ (632 – 661) erkennen die Schiiten nur Ali an, den Vetter und Schwiegersohn Muhammads.
In der Auseinandersetzung um die religiöse und politische Führung formierte sich auch (vorübergehend) die Richtung der Charidschiten, einer radikalen Abspaltung der frühen Schiiten, die den Fähigsten zum Nachfolger bestimmen wollte und allein den Koran als Maßstab des Handelns gelten ließ. Muslime, die andere Auffassungen vertraten, wurden zu Ungläubigen erklärt und mit Gewalt und Terror bekämpft. Fernwirkungen des Charidschitentums sind im saudischen Wahhabismus und seinem Einfluss auf den heutigen islamistischen Extremismus zu sehen.
In der Entfaltung der religionsgesetzlichen Bestimmungen des Islam haben sich durch die Autorität bestimmter Gelehrtentraditionen neben dem Schiitentum vier sunnitische Rechtsschulen gebildet (Hanafiten, Malikiten, Schafiiten, Hanbaliten), mit regionalen Unterschieden in der Anwendung der anerkannten Quellen der Rechtsfindung und damit in der religiösen Praxis.
Glaube und Praxis
Gott sandte im Laufe der Zeit viele Propheten, die die eine Botschaft von der Wahrheit des einen und einzigen Gottes als Schöpfer und Richter der Welt ihrem Volk überbrachten. Alle Menschen sind daher und in diesem ursprünglichen Sinne „Muslime“ (i. e. in den Willen Gottes Ergebene, vgl. Sure 30,30). Schon Adam und mit ihm die ganze Menschheit ist auf dieselbe Botschaft verpflichtet worden (Sure 7,172). Sure 29,46: „Unser Gott und euer Gott ist einer. Und wir sind ihm ergeben (= Muslime).“ Maß und Kriterium der Bestätigung früherer Offenbarungen ist der Koran. Der letzte Prophet ist Muhammad, das „Siegel der Propheten“ (Sure 33,40), dessen Leben bis in die Details alltäglicher Entscheidungen als das „schöne Vorbild“ (Sure 33,21) gilt, dem Muslime uneingeschränkt nacheifern sollen.
Gott hat in seiner Barmherzigkeit – ein Schlüsselbegriff islamischer Theologie, jede Sure bis auf Sure 9 beginnt mit der Basmala („Im Namen Gottes, des Erbarmers, des Barmherzigen“; vgl. Sure 6,12) – alle Lebenszusammenhänge in Weisheit geordnet und seinen Willen kundgetan („Rechtleitung“). Muhammad wurde „nur als Barmherzigkeit“ für die Welt gesandt (Sure 21,107). Der Mensch – von Adam her Stellvertreter / Statthalter Gottes auf Erden (Sure 2,30) – findet Gottes Barmherzigkeit als Ermöglichung vor, den „geraden Weg“ des göttlichen Willens (Sure 1,6) zu gehen. Als Diener Gottes (Abd Allah) kommt er seiner Bestimmung am nächsten (Sure 1,5; 2,21.207 u. ö.; die Möglichkeit einer Gotteskindschaft wird von den Voraussetzungen des Korans in Sure 5,18 bestritten).
Ein anderer Schlüsselbegriff ist die Gerechtigkeit Gottes, die alles Sein durchwirkt und gestaltet, die – distributiv und dichotomisch verstanden – die Gläubigen im Gericht belohnt und die Sünder bestraft. Gottes Gerechtigkeit bewahrt und errettet die Propheten und ihre Gläubigen. Deshalb konnten die Juden Jesus nicht töten, vielmehr hat Gott ihn bewahrt und zu sich erhoben (Sure 4,157-159).
Die Praxis des Islam, der „Religion bei Gott“ (Sure 3,19.85), ruht auf den „fünf Säulen“, die für alle erwachsenen Muslime verpflichtend sind: 1. das Glaubensbekenntnis: „Es gibt keinen Gott außer Allah und Muhammad ist sein Gesandter“ (Schahada); 2. das Ritualgebet fünfmal täglich (Salat); 3. das Fasten (im Monat Ramadan, Saum); 4. die Sozialabgabe („Almosensteuer“, Zakat); 5. die (einmalige) Pilgerfahrt nach Mekka (Haddsch).
Anders als im Christentum (aber ähnlich wie im Judentum) wird der Alltag von religiösen Geboten und Verboten bestimmt. Die aus den Grundtexten Koran und Sunna (in mehreren Bänden gesammelte „authentische“ Überlieferungen des Propheten) sich ergebenden Normen – für alle Lebensbereiche einschließlich Ritualpraxis, sozialer Beziehungen, Familien- / Erbrecht, Strafrecht – werden insgesamt als Scharia bezeichnet. Die konkrete Anwendung der (unveränderlichen) Normen obliegt Gelehrten der (abgeleiteten) Rechtswissenschaft (Fiqh). Die „Geltung“ bzw. Reichweite eines Rechtsgutachtens (Fatwa), das ein Rechtsgelehrter (Mufti) in Bedarfsfällen erlässt, hängt von der Autorität des Verfassers ab. Der Islam kennt kein zentrales „Lehramt“.
„Kreative Symbiose“ von Juden, Christen und Muslimen im Mittelalter
Über lange Zeit gab es im Mittelalter eine enge Verflechtung der kulturellen Lebenswelten von Juden, Christen und Muslimen. Die in vielerlei Hinsicht gemeinsame Wissenschaftskultur (u. a. Philosophie, Mathematik, Medizin, Kunst, Musik) hat – mit Arabisch als lingua franca – Werke von bleibender Bedeutung hervorgebracht und bildet eine geistesgeschichtliche Brücke vom hellenistischen Erbe der Antike zur lateinischen Scholastik. Die Summa theologica des Thomas von Aquin z. B. wäre ohne die Impulse des muslimischen Philosophen und Arztes Ibn Sina alias Avicenna aus Zentralasien (um 980 – 1037) oder des andalusischen Aristoteleskommentators Ibn Ruschd alias Averroes, eines Berbers aus Cordoba (1126 – 1198), nicht denkbar. Gelehrte aus allen drei Religionen haben in einer „kreativen Symbiose“ (Shlomo D. Goitein)1 Anteil an dem gemeinsamen Phänomen der sog. „mittelalterlichen Aufklärung“ (Alexander Altmann). Ein erstes Zentrum der Transmission des griechischen Erbes in den lateinischen Westen war das „Haus der Weisheit“ des Kalifen al-Ma’mun in Bagdad (9. Jahrhundert), wo hauptsächlich christliche Wissenschaftler antike griechische Werke ins Arabische übersetzten. Die Übertragung ins Lateinische erfolgte in späterer Zeit u. a. in Toledo. Man muss nicht verklärend von einem „Goldenen Zeitalter“ reden, um anzuerkennen, dass sich die Identität eines „christlichen Europa“ historisch nicht anders als in der ständigen Interaktion mit Judentum und Islam herausgebildet hat.
Ausprägungen des Islam, Sonderformen, Islam in Deutschland
Sunniten (85 – 90 %) und Schiiten (ca. 10 %) bilden die überwiegende Mehrheit der Muslime weltweit. Asketische und gnostische Strömungen mit eigenen Frömmigkeitsformen und später mannigfachen Ordensbildungen werden unter dem Sammelbegriff Sufismus (islamische Mystik) zusammengefasst. Abweichungen von der Orthodoxie der Rechtsgelehrten machen theologisch-philosophische Entwürfe der Sufis für Fundamentalisten und Islamisten verdächtig, für Vordenker des interreligiösen Dialogs besonders attraktiv.
Als eigenständige Bewegung am Rande des Islam entstand das Alevitentum aus verschiedenen heterodoxen, gnostischen und sufischen Strömungen vom 13. bis 16. Jahrhundert in Anatolien. Aleviten („Ali-Anhänger“, in Deutschland ca. 600 000) teilen mit den Schiiten die besondere Verehrung für Ali sowie manche Glaubensvorstellungen, nicht aber die rituelle Praxis. Aleviten versammeln sich im Cem-Haus (keine Moschee), Koran und Scharia haben nicht den Stellenwert wie bei Sunniten, es gilt die Gleichheit aller Menschen (keine Geschlechtertrennung beim Ritual) usf. Gott / Wahrheit, Muhammad und Ali werden als Drei-Einheit bekannt.
Die Ahmadiyya (Ahmadiyya Muslim Jama’at; 1889 in Nordindien gegründet) versteht sich sunnitisch, vertritt jedoch verschiedene Sonderlehren und verehrt den Gründer Mirza Ghulam Ahmad als den „Verheißenen Messias“, als Mahdi der Endzeit und Prophet, sowie dessen Nachfolger bis heute als Khalifatul Masih, „Nachfolger des Verheißenen Messias“ und „zweite Manifestation Gottes“. Die streng hierarchische und missionarische Organisation (in Deutschland etwa 30 000 Mitglieder) wird von „orthodoxen“ Muslimen als „Sekte“ ausgegrenzt.
In Deutschland sind die größten islamischen Verbände türkisch- (und arabisch-)sunnitisch geprägt. Im Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) sind die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DİTİB) – die mit rund 900 Moscheegemeinden mit Abstand größte und strukturell eng mit dem türkischen Staat verbundene Organisation –, der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IRD, dominiert von Millî Görüş), der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) sowie der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) vertreten.
Eine ganze Reihe von jungen islamischen Akteuren hat sich in den letzten Jahren unabhängig von den Verbänden etabliert: So die Alhambra Gesellschaft, die Deutsche Islam Akademie (DIA) oder die Muslimische Akademie Heidelberg(Teilseiend e. V.), um nur wenige Beispiele zu nennen. Im liberalen Spektrum bewegen sich Initiativen wie der Liberal-Islamische Bund (LIB), die Ibn Rushd-Goethe Moschee (Seyran Ateş u. a.) oder mit stärker säkularem Akzent die „Freiburger Deklaration“ („säkulare Muslime“). Lamya Kaddor, Mouhanad Khorchide oder Abdel-Hakim Ourghi sind wichtige Stimmen. Deutlich distanzierter gegenüber der Tradition und grundsätzlich religionskritisch gefärbt sind die Äußerungen von Hamed Abdel-Samad, Necla Kelek u. a.
Islam und Islamismus
Der heute übliche Begriff Islamismus bezeichnet eine politisch-extremistische Ideologie, die politische Herrschaft aus der Religion ableitet. Sie stellt eine mögliche – und heute weit verbreitete – Variante im zeitgenössischen Islam dar, die seit Mitte des vergangenen Jahrhunderts weltweit Anhänger gefunden und durch Migration und „Ideologieimport“ auch in Europa Fuß gefasst hat. Der moderne Islamismus geht auf islamische Reformbestrebungen in Reaktion auf die europäische Kolonialisierung und die damit verbundenen Krisen seit Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Die Verbindung reformistischer Ansätze, die sich auf die Ursprünge und die Frühzeit des Islam berufen, mit der (antiwestlich, antikolonial ausgerichteten) Politisierung der Religion brachte einflussreiche islamistische Organisationen wie die Muslimbruderschaft oder die Jama’at-e-Islami hervor, später den schiitischen Islamismus und die türkische Milli Görüş-Bewegung. Von der Muslimbruderschaft führt eine Entwicklungslinie über den Theoretiker des radikalen Islamismus Sayyid Qutb (1906 – 1966) zum militant-dschihadistischen Salafismus.
Islamisten verfolgen das Ziel einer islamgemäßen Transformation der gesellschaftlichen Verhältnisse. Die staatliche Ordnung und die Gesellschaft bis in die private Lebenswelt der Menschen sollen vom fundamentalistisch ausgelegten islamischen Recht bestimmt werden, das als umfassendes Regelsystem auf der Basis von göttlich geoffenbarten, unveränderlichen Normen verstanden wird (Scharia). Eine Trennung von Religion und religiös-weltanschaulich neutralem Staat (Prinzip der Säkularität) wird abgelehnt. Der Islamismus beruft sich auf die religiösen Quellen des Islam (Koran und Sunna), denen mehr oder weniger unmittelbar gesellschaftspolitische Handlungsanweisungen entnommen werden.
Die Unterscheidung zwischen Islam und Islamismus ist einerseits problematisch, nämlich wenn damit suggeriert wird, Islamismus gehöre nicht zum Islam. Ein solches Urteil lässt sich weder politisch im Hinblick auf die breiten, in vielen Weltgegenden dominanten radikalen Ausprägungen des Islam, noch religionsgeschichtlich, noch im Hinblick auf die Quellen begründen, da eine entsprechende Hermeneutik die Begründung des radikalen Islam aus den autoritativen Quellen ermöglicht. Die Unterscheidung zwischen Islam und Islamismus ist daher andererseits dennoch sinnvoll und notwendig. Ohne sie wäre eine Differenzierung zwischen islamischen Positionen, die das vorhandene Reformpotenzial des Islam ausloten (moderne Hermeneutik, kulturwissenschaftliche Zugänge, „Reformislam“), und einer von Islamisten geforderten „Reform“ im Sinne einer islamisch-theokratischen Gesellschaft nicht möglich. Diese Unterscheidung signalisiert, dass Muslime nicht auf Islamismus festgelegt werden dürfen und dass innerhalb des Islam unterschieden werden muss.
Friedmann Eißler, August 2021
Literatur
Aslan, Reza (2006): Kein Gott außer Gott. Der Glaube der Muslime von Muhammad bis zur Gegenwart, übers. von Rita Seuß, München.
Ende, Werner / Steinbach, Udo (Hg., 2005): Der Islam in der Gegenwart. Entwicklung und Ausbreitung – Kultur und Religion – Staat, Politik und Recht, 5., aktual. und erw. Aufl., München.
Halm, Heinz (2015): Der Islam: Geschichte und Gegenwart, 10. Aufl., München.
Der Islam, erschlossen und kommentiert von Peter Heine (2007), Düsseldorf (bebildert).
Nagel, Tilman (2001): Islam. Die Heilsbotschaft des Korans und ihre Konsequenzen, Westhofen.
Rohe, Mathias (2011): Das islamische Recht. Geschichte und Gegenwart, 3., aktual. und erw. Aufl., München.
Rohe, Mathias (2016): Der Islam in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme, München.
Rudolph, Ulrich (2013): Islamische Philosophie. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, 3., durchgesehene und erw. Aufl., München.
Zirker, Hans (1993): Islam. Theologische und gesellschaftliche Herausforderungen, Düsseldorf.
Anmerkung
1 Shlomo D. Goitein: Jews and Arabs. Their contacts through the ages, New York 31974, 11f.