Gesellschaft

Antidiskriminierungspolitik und der Humanistische Verband

Thomas Heinrichs ist promovierter Rechtsanwalt, er gehört zum Präsidium des Humanistischen Verbandes (HVD) Berlin-Brandenburg und ist Vizepräsident der Humanistischen Akademie Deutschland. Seit Jahren vertritt er pointiert und kämpferisch die Interessen des Humanistischen Verbandes. Im HVD-Magazin „Diesseits“ äußert er sich immer wieder zum Thema der Benachteiligung nichtreligiöser Menschen. Den Staat kritisiert er als Handlanger und Messdiener der Kirchen. Er fordert einen staatlichen Ethikunterricht und bringt sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass die Forderung von Erziehungsberechtigten, einen solchen Unterricht für Konfessionsfreie zu etablieren, in der bisherigen Rechtsprechung abgewiesen wurde. Die enge Vernetzung zwischen Politik und Kirchen beklagt er und sieht darin einen Ausdruck von Diskriminierung. Das gegenwärtige System von verbeamteten Militärseelsorgern wie auch die Erteilung von lebenskundlichem Unterricht durch Geistliche hält Heinrichs für verfassungswidrig.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (organisatorisch und verwaltungsrechtlich dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zugeordnet) scheint Heinrichs mit seinen Überlegungen überzeugt zu haben. Denn seine Sichtweise der Diskriminierung nichtreligiöser Menschen wurde im Auftrag dieser Stelle im September 2016 veröffentlicht. Das Thema dieses „abgeschlossenen Forschungsvorhabens“ lautet: „Weltanschauung als Diskriminierungsgrund – Begriffsdefinitionen und Diskriminierungsrisiken“. Es wird auf 70 Seiten behandelt und zwar in Zusammenarbeit mit Heike Helen Weinbach, einer Professorin für Pädagogik mit dem Schwerpunkt Didaktik im Kindesalter an der Hochschule Rhein-Waal. Nach einer längeren Einführung in den Begriff Weltanschauung, der aus historischer, philosophischer und vor allem rechtlicher Perspektive erläutert wird, befasst sich die Veröffentlichung vor allem mit Diskriminierungsrisiken von Konfessionsfreien, denen häufig ein Defizit an Moral unterstellt werde. Die Studie soll dazu beitragen, „dass Diskriminierungsrisiken für weltanschaulich Gebundene und Konfessionsfreie in Zukunft besser erkannt und nach Möglichkeit vermieden werden“.

Die Ausführungen erreichen diese Zielsetzung meines Erachtens allerdings nicht. Dies liegt u. a. daran, dass Heinrichs vor allem daran gelegen ist, die politischen Forderungen des Humanistischen Verbandes unter dem größeren Thema Diskriminierung zu präsentieren. Die im Rahmen der wissenschaftlichen Publizistik der Antidiskriminierungsstelle veröffentliche Schrift ist – jedenfalls in Teilen – Beispiel für die Instrumentalisierung einer staatlichen Stelle für die Interessen des Humanistischen Verbandes. Die Broschüre enthält keine Informationen zum Hauptautor. Die in wesentlichen Teilen des Textes vorgestellten Anliegen entsprechen den politischen Forderungen des HVD, wie sie etwa in der Broschüre „Gläserne Wände“ vorgestellt werden. Die ausführlichen Darlegungen über die Rechtsprechung in einzelnen Bundesländern, etwa zum Thema Humanistische Lebenskunde als reguläres Schulfach in Nordrhein-Westfalen, sind nicht vollständig.

Wie schon in der Broschüre „Gläserne Wände“ bleibt auch in dieser Publikation im Teil III ungeklärt, ob positive oder negative Gleichbehandlung gefordert wird, ob es dem HVD um eine stärkere Beteiligung zum Beispiel im Bildungsbereich geht – u. a. die Berücksichtigung des Welthumanistentages als möglichen Feiertag (21.6.), humanistische Lehrstühle an Universitäten, Einführung des Faches Humanistische Lebenskunde auch in anderen Bundesländern, Besetzung von Rundfunkräten unter Berücksichtigung von Konfessionsfreien, von Atheisten, von Humanisten – oder um die strikte Trennung von Staat und Kirche und um das Plädoyer für einen laizistischen Staat, der etwa religiöse Symbole und Angebote aus dem öffentlichen Raum grundsätzlich verbannt.

Mit Recht wird in der Broschüre darauf hingewiesen, dass sich Staat und Politik nicht mit einer bestimmten Religion identifizieren dürfen. Das gilt selbstverständlich auch für Weltanschauungen. Eine Debatte über die Diskriminierungsrisiken religionsdistanzierter Menschen muss anders geführt werden, als dies in der Broschüre des Bundes erfolgt ist. Die Möglichkeit einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Staat und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gilt selbstverständlich für alle. Die Zugehörigkeit zu Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften muss allerdings durch Mitgliedschaft gezeigt werden, wenn Vereinnahmung ausgeschlossen werden soll. Der HVD kann für seine Mitglieder sprechen, deren Zahl sehr begrenzt ist, in Deutschland sind es ca. 0,1 Prozent der religionsdistanzierten Menschen. Der Verband sollte transparent agieren, wenn er im Kontext staatlicher Stellen Plädoyers abgibt. Von staatlichen Stellen ist zu erwarten, dass sie sich selbst über mögliche Instrumentalisierungsrisiken aufklären.


Reinhard Hempelmann