Anwendung der Synergetik-Therapie bedarf der Heilpraktiker-Zulassung
(Letzter Bericht: 4/2006, 141ff) Im Jahr 2010 wurde eine Frau wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde vom Frankfurter Landgericht verurteilt. Sie hatte in ihrer Wohnung Behandlungen nach der sogenannten Synergetik-Methode durchgeführt. Bei dieser Methode sollen in Tiefenentspannung unverarbeitete Konflikte aufgearbeitet werden, um eine Selbstheilung von Krankheiten zu ermöglichen. Nach einem Widerspruch der Beklagten hat jetzt der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt, weil die Behandlungen zu Heilzwecken ausgeübt worden seien (Urteil vom 22.6.2011 – 2 StR 580/10). Die Ausübung der Heilkunde habe eine zumindest potenzielle Gefahr für die Gesundheit der behandelten Personen verursacht. Bernd Joschko, ein ehemaliger Bhagwan- Schüler und ausgebildeter Ingenieur, begründete die „Synergetik-Therapie“ und „Innenweltreisen“ als Selbstheilungsmethode. Er hat in einem offenen Brief angekündigt, nun verstärkt als „Psychobioniker“ Bildungsangebote zu machen und damit sein Recht auf Persönlichkeitsentwicklung (Art. 2 GG) in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus hat er den Bundesgerichtshof aufgefordert zu klären, wo das Heilpraktikergesetz die Grenze zwischen gesund und krank ziehe. Diese Klärung würde dem aus dem Jahr 1939 stammenden Gesetz guttun, denn auf dem Lebenshilfemarkt gibt es zunehmend therapeutische Behandlungsangebote, die sich als Bildungsmaßnahmen tarnen.
Michael Utsch