In eigener Sache

Berichtigung

Im Materialdienst 4/2017 heißt es auf Seite 155: „Eine Elterngruppe hatte einen Waldorflehrer verklagt, weil dieser Leistungsstörungen bei ihren Kindern diagnostiziert und empfohlen habe, kostenpflichtige Kurse der Davis-Methode bei seiner Ehefrau zu buchen.“ Richtig ist, dass der Lehrer die Elterngruppe verklagt hatte. Das ändert nichts an der Kernaussage des Textes am Ende des Beitrags: „Die Elterngruppe darf nach dem Nürnberger Gerichtsurteil weiter behaupten, dass der Pädagoge für eine umstrittene Behandlungsmethode für Schüler mit Lernproblemen geworben habe.“


Die Redaktion