Benjamin Heimerl

Die Szene der Reichsbürger

Ein gesellschaftliches Randphänomen rückt in den Fokus

Es begann als Randnotiz und wurde zu einer der meistdiskutierten Meldungen im Jahr 2016: Im bayerischen Georgensgmünd starb ein Polizist bei einem Einsatz. Es wurde bekannt, dass der Täter hinter der Tür auf die Beamten gewartet hatte, mit schusssicherer Weste, geladenen Waffen und dem festen Entschluss, sich gegen die „Eindringlinge“ zur Wehr zu setzen – was er mit tödlicher Gewalt auch tat. Wolfgang P., der im Laufe des Einsatzes festgenommen wurde, nannte sich selbst „freier Mensch P.“ und war fest in der Szene der sogenannten „Staatenlosen“ und „Selbstverwalter“2 verankert. In mehreren YouTube-Videos bezeichnete er die Bundesrepublik als illegitimes Gebilde und prophezeite, dass es schwere Gefechte geben werde. Inzwischen wurde er wegen Mordes erstinstanzlich verurteilt.

Das Thema der Reichsbürger wurde mit dieser Tat schlagartig auf die mediale Tagesordnung geworfen und wird seitdem intensiv diskutiert. Dabei fällt auf, dass die meisten Analysen journalistischer Natur sind oder sich auf altbekannte Muster stützen, die in der Regel die Reichsbürger in einer paranoid-querulatorischen Ecke verorten und dabei ihr gefährliches Potenzial unterschätzen: Im Laufe der Ermittlungen gegen P. wurden immer mehr Fälle bekannt, in denen Angehörige der Szene Widerstandshandlungen verübten und dabei auch teils gewalttätig gegen Polizeibeamte und andere Staatsbedienstete vorgingen. Aus diesem Grund werden Reichsbürger und Selbstverwalter seit Ende 2016 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt geführt; fast alle Landesämter für Verfassungsschutz folgen dieser Einordnung (Goertz/Goertz-Neumann 2017, 146). Allein in Hessen wird die Zahl derjenigen, die in diesem Umfeld verortet werden, im Jahr 2017 auf rund 700 geschätzt (Hessisches Ministerium des Innern 2017, 6).

1 Ursprünge der Szene

Reichsbürger sind kein Phänomen der letzten Jahre. Versatzstücke der Szene lassen sich bis in die 1980er Jahre zurückverfolgen. Wolfgang Ebel, selbsternannter Reichskanzler und Generalbevollmächtigter des Deutschen Reiches (in Personalunion auch Reichspräsident), sah sich in seiner Funktion, scheinbar legitimiert durch die „Hauptsiegermacht USA“, dazu genötigt, Dekrete zu verfassen, Gesetze zu erlassen und sogar Todesurteile zu verfügen. Als Chef der „Kommissarischen Reichsregierung“ herrschte er über einen Zirkel zumeist älterer Herren, die in einer entrückten Welt die Restauration des Deutschen Reiches herbeifantasierten (Beckmann/Lamberty/Seidler 2017, 4f).

Was als skurrile Freizeitmarotte anmutet, hat seine Ursprünge und eine entsprechende Blaupause in England. Dort gründete 1967 der ehemalige Offizier der britischen Armee Paddy Roy Bates seinen eigenen Staat „Sealand“, knapp drei Seemeilen vor der britischen Küstenlinie. Das Besondere an diesem Fall: In einem Rechtsstreit mit dem britischen Staat (es ging immerhin um den Verdacht des illegalen Schusswaffengebrauchs) stellte die Justiz die eigene Nichtzuständigkeit fest, da Sealand nicht auf dem Boden der Krone liege und damit nicht der britischen Justiz unterworfen sei: ein scheinbarer Präzedenzfall, der aktuell immer noch gerne herangezogen wird (juristisch dazu: Urbaneck 2015).

Wolfgang Ebel wird in Betrachtungen zur Reichsbürgerszene gerne als historischer Kronzeuge einer Bewegung herangezogen, die im Kern von dem Narrativ lebt, die gegenwärtige Bundesrepublik sei kein souveräner Staat, sondern lediglich ein Verwaltungskonstrukt, gerne zum Beispiel eine privatwirtschaftliche GmbH.

Die Reichsbürger der Gegenwart sind schleichend zu einer veritablen gesellschaftlichen Subströmung herangewachsen, die sich vor allen Dingen dadurch kennzeichnet, dass sie eine allumfassende Schein-Ideologie entwirft, die in ihrer Spannweite zahlreiche Ideen, Anschauungen und parareligiöse Konzepte vereint: Von Chemtrails-Verschwörern bis zu ideologisch tief im Neonazismus verwurzelten Menschen findet ein jeder3 seinen individuellen Echoraum innerhalb der Subkultur.

2 Strukturen in der Bewegung und das Problem der Analyse

Über Reichsbürger und ihre Motive liegen aktuell nur wenige gesicherte Erkenntnisse vor. Sie haben die weitgehende Verborgenheit ihrer Existenz zu einer Tugend gemacht. Im Gegensatz zu rechten Ideologen traten sie bisher nur selten öffentlich in Erscheinung und behalten ihre Ideologie, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, für sich.

Die gegenwärtigen Erkenntnisse setzen sich hauptsächlich aus der Analyse szenetypischer Eigenpublikationen der Reichsbürger und existierender Analysen aus (u. a.) der Psychologie zusammen (Keil 2015, 39-92). Die ideologische Zergliederung der Bewegung macht es besonders schwierig, das Phänomen in seiner gesamten Spannweite zu vermessen und wissenschaftlich-kritisch zu beschreiben. Die Schwierigkeit beginnt bereits bei dem internen Problem der Szene, dass zahlreiche Gruppen um die Beantwortung der Frage rivalisieren, welche historischen Zeiträume als Fixpunkte der Gegenwart der Reichsbürger zu gelten haben. Das „Heilige Römische Reich Deutscher Nation“ wird ebenso argumentativ beschlagnahmt wie das Deutsche Reich in seinen Grenzen von 1871; Hitlerdeutschland zu Zeiten der letztmaligen völkerrechtlichen Anerkennung vom 31.12.1937 wird zu gegebenen Anlässen ebenso als Referenzpunkt erzwungen wie der weiteste geografische Punkt des Angriffs der Deutschen Wehrmacht auf Russland 1941/1942 (Caspar/Neubauer 2012, 529-537).

Diese Fragmentierungen, die grundsätzliche Heterogenität der Szene und teils erbittert geführte, auch persönliche Schlachten schwächen die strukturelle Kampagnenfähigkeit der Reichsbürgerszene dauerhaft. Aus der Innenansicht der Gemeinschaft heraus werden diese Zerwürfnisse, in einer verschwörungstheoretischen Vorstellung, selbstredend von Agenten des „BRD-Systems“ herbeigeführt und zentral gesteuert (Keller 2017, 48).

Wenngleich das Personenpotenzial der Reichsbürgerszene weiterhin wächst, so sind derzeit keine Vereinheitlichungsbestrebungen erkennbar, die darauf schließen ließen, dass sich das Milieu in naher Zukunft in diese Richtung organisiert. Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden ist das eine nicht zu unterschätzende Gefahr, da hier eine Szene entsteht, die in ihrer inneren Architektur nicht überschaubar, damit kaum beobachtbar und kontrollierbar ist. Gerade die Neigung zu einer „Schläferzellen-Organisation“ – die Forschung spricht an dieser Stelle von „reaktiven Reichsbürgern“, also Menschen, die sich nicht aktiv als Reichsbürger zu erkennen geben – unterstreicht diese Herausforderungen für Polizei und Justiz und stellt auch die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Phänomen vor das entscheidende Problem, dass eine strukturierte Analyse schwierig ist.

Mit dem Versuch der Beschreibung und Analyse des Phänomens der Reichsbürger ist der Anspruch verbunden, Zahlen und Statistiken zu präsentieren. Grundsätzlich gilt, dass Strafverfolgungsbehörden in internen Verfahren operieren, die nicht mehr zulassen (können) als eine allgemeine Trendbeschreibung über ein Phänomen. So ging der Verfassungsschutz 20164 von bundesweit 10 000 Anhängern aus, was 2017 auf 15 000 (davon ca. 900 Rechtsextremisten) korrigiert wurde.5

Die Medien haben durch die umfangreiche Berichterstattung zur Thematik der Reichsbürger eine (unfreiwillige) Agenda-Setting-Funktion wahrgenommen und konnten damit indirekt Einfluss auf die Wahrnehmung der Thematik innerhalb der Strafverfolgungsbehörden nehmen: Eine Vielzahl teils älterer Berichte hat dazu beigetragen, dass der Eindruck entstand, hier habe sich ein völlig neues, massenartiges Phänomen bahngebrochen. Dieser selbstreferentielle Kumulations-Effekt im Agenda-Setting der Medien hat dazu geführt, dass mehr Menschen eine oberflächliche, aber spürbare Sensibilisierung für das Thema erfahren haben und sich verpflichtet sahen, entsprechende Vorgänge den Behörden zu melden, was wiederum die Aufmerksamkeit dieser auf das scheinbar neue und scheinbar massenartige Phänomen lenkte.

Dieser Spillover-Effekt hat dazu geführt, dass sich Behörden näher mit dem Phänomen auseinandersetzen mussten und sich, um Handlungssouveränität zu demonstrieren, um Leitfäden, Handreichungen und letztlich Übersicht bemühten. Die in den Übersichten genannten Zahlen basieren jedoch ihrerseits fast ausschließlich auf Meldevorgängen aus polizeilichen Ermittlungen, und diese waren, wie bereits gezeigt, stark geprägt von einer zunehmenden „Awareness“ innerhalb der Bevölkerung, was die Präzision der zusammengetragenen Zahlen zumindest fragwürdig erscheinen lässt.

Die Frage, ob sich die Zahl der Staatenleugner tatsächlich erhöht hat, kann nicht beantwortet werden. Sicherlich hat die gestiegene Aufmerksamkeit dazu geführt, dass sich zahlreiche Menschen mit der Szene beschäftigen; ob diese sich im Anschluss daran der Szene zugehörig fühlen, muss geprüft werden. Seriöse und belastbare Zahlen können erst nach einer gewissen Zeit der arbeitsalltäglichen Beschäftigung mit der Szene und der wissenschaftlichen Analyse geliefert werden.

3 Ideologische Überzeugungen und gängige „Argumente“

Es fällt auf, dass in der Szene viel „Papier“ produziert wird, in der Regel durchsetzt mit überwertigen („fixen“) Ideen und wahnhaft anmutenden gedanklichen Konstrukten oder einem hohen Detailfetisch: kein selbsternanntes Fürstentum, keine Selbstverwaltung, kein Königreich, das ohne eigene Proklamationen, Standpunkte und/oder selbst geschriebene Verfassungen auskommt; kein „König“, „Fürst“ oder „Reichsverweser“, der nicht seine Vorstellungen über sein gegenwärtiges Wirken oder das Zustandekommen „seines“ Königreiches in Buchform anderen Menschen zur Verfügung stellt. So ist auch die Zahl der sogenannten „Vielschreiber“ hoch, sie erstellen und senden „umfangreiche, aber völlig abwegige Stellungnahmen und Ausarbeitungen zur Rechtslage an Behörden und Gerichte …, möglicherweise in der Erwartung, die Arbeit der Behörden dadurch zu beeinträchtigen und Entscheidungen schlussendlich zu ihren Gunsten ausfallen zu lassen“ (Verfassungsschutz Sachsen, 13).

Alle Reichsbürger eint, dass sie nur wenige gemeinsame ideologische Grundlinien aufweisen, mit denen wir sie in einem gesellschaftlichen Koordinatensystem auf- und wiederfinden könnten. Sicherlich gibt es Versatzstücke einer nationalistisch-konservativen Idee, gepaart mit (zumeist auch antisemitischen) raumorientierten Vorstellungen über ein Konstrukt biologisch fundierter Staatlichkeit. Aber bereits diese vorsichtigen Vorstellungen über eine mögliche gemeinsame ideologische Klammer exkludieren große Teile der Szene definitorisch. Es gibt jedoch einige Argumente, die innerhalb der Szene der Selbstverwalter immer wieder auftauchen. Sie werden im Folgenden mit dem Hinweis präsentiert, dass sie in ihrer konkreten Ausgestaltung erheblich differieren können.

3.1 Die nicht existente Bundesrepublik

„Das (Sieger-)Konstrukt BRD ist kein Staat (sondern eine GmbH).“ Das „Argument“, die Bundesrepublik sei kein legitimer Staat, sondern ein privatwirtschaftliches Konstrukt,6 ist eine zentrale Unterstellung der Selbstverwalter-Szene. Solange der Einzelne keine rechtsgültigen Geschäftsbeziehungen mit dieser GmbH vereinbart hat, sind alle scheinbaren Verpflichtungen wie das Entrichten von Steuern obsolet. Um dieses „Argument“ zu untermauern, wird immer wieder die Existenz der BRD GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main herangezogen: Tatsächlich gibt es eine „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“ mit Sitz in Frankfurt (www.deutsche-finanzagentur.de). Diese ist jedoch als GmbH in hundertprozentigem Besitz des Bundesministeriums der Finanzen in Berlin und erleichtert es der Bundesbehörde zu wirtschaften, wenn es z. B. um die Platzierung von Bundesanleihen geht. Reichsbürger leiten aus der bloßen Existenz dieser GmbH ab, dass die Bundesrepublik in Gänze ein privatwirtschaftliches Konstrukt sei und damit nicht berechtigt, Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben zu erheben (Neugebauer 2017, 81ff). Daraus wird das vermeintliche Recht der Selbstverwalter abgeleitet, keine Steuern zu zahlen und keine Gebühren zu entrichten. Die Organe des „Konstruktes BRD GmbH“ (vornehmlich der Ordnungsapparat und die Justiz) werden als feindliche Macht angesehen, die scheinbar widerrechtlich Enteignungen vornimmt und somit bekämpft werden kann/muss. Von hier aus ist es dann nur noch ein kleiner Schritt zu „Aufrüstung und Selbstschutz“ und letztlich zu der Konsequenz, sein Reich eben auch mit den Mitteln dieser Aufrüstung verteidigen zu dürfen bzw. zu müssen.

3.2 Antisemitische Stereotype

Im Argumentationskomplex der nicht existenten Bundesrepublik finden sich zahlreiche Vorstellungsbilder, die sich im Bereich des Antisemitismus verorten lassen (Lamprecht 2016, 83ff). Verbunden mit der Auffassung, die BRD sei eine GmbH, ist die Vorstellung, dass allein kapitalistisch getriebene Interessen das Handeln der Politik steuern und im Hintergrund jene die finanziellen und damit auch politischen Strippen ziehen, die auch international politisch wie finanziell verdeckt Einfluss nehmen.7 Eine wahnhafte Autosuggestion, die an antisemitische Stereotype des angeblich politisch allumfassend verantwortlichen Zionismus anknüpft und schon immer Teil antijüdischer Vorstellungsbilder durch „dämonisierende oder stereotype Anschuldigungen gegen Juden oder die Macht der Juden als Kollektiv“8 war und durch Umwegkommunikation Einzug in den Rechtspopulismus der Gegenwart hält (Rathje 2017, 133f).

3.3 Die „Malta-Masche“

Reichsbürger und Staatenleugner behaupten: Namhafte Spitzenpolitiker haften mit ihrem Privatvermögen für die BRD GmbH und sind im Schuldenregister verzeichnet. Immer wieder versuchen Reichsbürger, ihre Argumente mit offiziellen oder offiziell klingenden Dokumenten, Datenbanken oder anderen Verzeichnissen zu untermauern. Gerne herangezogen wurde bisher der UCC, der Uniform Commercial Code, das Schuldenregister der USA: Jeder „interessierte Bürger“ konnte sehen, dass sowohl Angela Merkel als auch der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck dort verzeichnet sind. Eigentlich nicht möglich, wenn die BRD doch angeblich ein Staat und eben keine GmbH ist?

Hintergrund ist ein einfacher „Budenzauber“ mit der sogenannten „Malta-Masche“: Reichsbürger und andere beantragten die Aufnahme einer von ihnen gegründeten (fiktiven) Firma in das US-Firmenverzeichnis; zumeist funktioniert das online recht unkompliziert und kostet lediglich einen geringen Beitrag. War die Firma dort registriert, ließ sich ein Eintrag in das US-Schuldenregister UCC veranlassen. Die vermeintlichen Schulden können beliebig hoch und z. B. auf Fr. Dr. Angela Merkel, Berlin, eingetragen sein (Justizministerium Sachsen, 2017). Die im US- Firmenregister verzeichnete Firma trat dann die Schulden an eine (von einem Gesinnungsgenossen gegründete) Firma auf Malta ab (Pegasus International Incasso Limited). Die maltesische (Briefkasten-)Firma konnte bis zu Beginn des Jahres 2017 dann, gestützt durch geltendes EU-Recht, einen Schuldtitel bei einem deutschen Gericht beantragen. Die Besonderheit lag dabei im maltesischen Justizwesen: Einer bestimmten Form der Forderung muss man dort spätestens nach 30 Tagen persönlich widersprechen. Unterblieb dies, wurde die Forderung automatisch vollstreckbar. Diese Zahlungsaufforderung konnte bisher theoretisch auch vollstreckt werden, was allerdings, laut Auskunft der Bundesregierung, in keinem Fall gelingen konnte (Deutscher Bundestag: Drucksache 18/9161). Nach Protesten des deutschen Richterbundes und anderer Spitzenverbände wirkte die Bundesregierung in Gesprächen mit den maltesischen Behörden darauf hin, dass künftig Forderungen dieser Art von Malta aus nicht mehr weitergeleitet werden. Den Umstand der Eintragung in ein Schuldenregister nutzen Angehörige der Reichsbürger-Szene jedoch nach wie vor, um zu „beweisen“, dass das führende Politikpersonal der Bundesrepublik in Wahrheit mit dem Privatvermögen für die „BRD GmbH“ haftet.

3.4 Hierarchieumkehr

Auffällig in der Kommunikation mit Reichsbürgern ist, dass konstant der Versuch unternommen wird, die Last der Beweisführung von den Reichsbürgern auf die staatlich handelnden Akteure zu verlagern: Nicht der Angehaltene hat sich auszuweisen, sondern der Polizeibeamte muss nachweisen, dass er im Besitz einer Legitimation ist, die sein Handeln auf eine gesetzliche Grundlage stellt. Nicht die Verwaltung hat auf eine Rechtsbehelfsbelehrung im Zuge eines Aktes zu verweisen, sondern muss ihrerseits eine Beweisführung antreten, an deren Ende sie belegt, dass ihr Handeln rechtmäßig ist. Dahinter steht der Versuch, durch Verunsicherung, Drohung und Einschüchterung eine kommunikative Hierarchieumkehr zu bewirken: Nicht mehr die Verwaltung, die BRD GmbH, hat das Sagen, sondern die Reichsbürger bestimmen. Diese ergreifen damit das Heft des Handelns und verlassen (kurzzeitig) ihr irriges Selbstbild vom Opfer einer Verschwörung.

4 Zur Funktion von Verschwörungstheorien

Verschwörungstheorien nehmen in den Vorstellungswelten der Reichsbürger einen breiten Raum ein. Viele Menschen empfinden und verstehen die Gegenwart, in der wir leben und uns tagtäglich begegnen, als einen Zustand hoher Widersprüchlichkeiten und großer Ungerechtigkeit. Es fällt zusehends schwer, sich in einer Welt zu orientieren, in der sich altbekannte Muster als nicht mehr verlässlich erweisen. Verschwörungstheorien setzen genau hier an und unternehmen den Versuch, alltägliche Erfahrungen der Enttäuschung, der Angst vor der Zukunft und der Frustration in einen größeren sinnstiftenden Zusammenhang zu überführen, um damit dem Einzelnen zu demonstrieren, dass überhaupt noch Muster der Erklärung existieren. Verschwörungstheorien ebnen zudem einen Weg, sich mit der eigenen Schuld an einer Situation nicht mehr befassen zu müssen, sondern die eigene Verantwortung an einem Sachverhalt zu delegieren an „höhere Mächte, die im Verborgenen wirken“. Verschwörungstheorien greifen in der Regel auf die einfachsten Erklärungsmuster eines gesellschaftlichen Problems zurück und laden sie mit einer Erzählung auf, die der einzelne Mensch natürlich nicht verifizieren kann, die er aber nachvollziehen kann und versteht und sich dabei in jenen Gefühlen bestätigt sieht, von denen er schon immer im eigenen Empfinden überzeugt war: „Ich bin nicht schuld an meiner eigenen Lage! Schuld sind andere!“ Die Externalisierung von Schuld und Verantwortung eröffnet dann die moralische Grundlage für den eigenen Kampf gegen jene Mächte.

5 Heilserwartung

Zahlreiche Elemente und Protagonisten der Reichsbürgerbewegung greifen esoterische Denkmuster auf und enthalten Heilserwartungen.9 „Eines Tages, wenn das Besatzerkonstrukt BRD aufgelöst sein wird, sind wir die Auserwählten!“ Solche oder ähnliche Aussagen setzen in mantraartiger Wiederholung in der Szene der Reichsbürger der oft als unüberwindlich erscheinenden Gegenwart ein fiktives Narrativ entgegen, das in eine Art Neuzeit-Erwartung übergeht. Reichsbürger glauben fanatisch an ihre eigenen Neo-Mythen. Die Heilserwartung („Nach dem Umsturz herrschen wir!“) ist zentral in der Szene der Staatenleugner.

Sind Reichsbürger als Teil einer quasi-religiösen Gemeinde zu verstehen? Neben der Heilserwartung gehen noch weitere Charakteristika in diese Richtung: Reichsbürger setzen sich eigene Rituale; es existieren z. B. konfessorische Initiationsriten wie das Abfassen und Veröffentlichen einer eigenen „Lebenderklärung“, die, bezeugt und „beglaubigt“ von anderen Angehörigen der Szene, mit Fingerabdrücken gesiegelt an Behörden und Zeitungen versandt und damit „wirksam“ wird. Zudem existieren ausgesuchte „quasi-spirituelle Führer“.

6 Zum Umgang mit Reichsbürgern10

Der Umgang mit Staatenleugnern erfordert ein hohes Maß an Sensibilität und Hintergrundwissen. Grundsätzlich gilt: Personen, die sich diesem Milieu zugehörig fühlen und zugehörig zeigen, haben schon einen langen Weg der Autodidaktik hinter sich und sind in der Regel tief in ihren Überzeugungen verwurzelt. Und sie entwickeln nicht selten ein hohes Maß an missionarischem Eifer. Das sollte man sich immer vergegenwärtigen, wenn man in einen Austausch mit ihnen tritt.

Reichsbürger verstehen sich als verschworene Elite in einem Zeitalter vermeintlicher Verfolgung und linker Gesinnungsdiktatur. Sie werten jeden Angriff vor allem als Versuch, die von ihnen erkannte Wahrheit zu unterdrücken. Jeder Kritik unterstellen sie in erster Linie die Absicht, ihr Anliegen in Gänze zu diskreditieren. Man sollte erst gar nicht den Versuch unternehmen, Menschen aus dieser Szene argumentativ zu überzeugen. Der Umstand, dass sie bis zu dem Zeitpunkt, an dem Behördenvertreter auf sie treffen, in der Regel schon einen langen Weg hinter sich haben, erschwert einen eindeutigen Blick auf ihre Situation und die Inhalte, mit denen sie sich umgeben. Jedes inhaltlich beantwortete Schreiben provoziert lediglich ein weiteres. Trotzdem sind Behörden auch im Umgang mit Reichsbürgern dazu verpflichtet, einen Vorgang rechtlich zu prüfen.

Reichsbürger versuchen immer wieder, den Verlauf einer Kommunikation zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Hierzu bedienen sie sich des Mittels einer Beweislastumkehr und verlangen etwa, dass Behörden ihr Handeln z. B. mit Gründungsurkunden legitimieren. Diesem Ansinnen sollte man auf keinem Fall folgen, sondern sowohl im direkten wie im schriftlichen Austausch immer wieder darauf hinweisen, worum es im konkreten Fall geht: „Wir diskutieren jetzt nicht die Entstehung und Vorlage des Grundgesetzes, sondern …“

Menschen, die es in offizieller Funktion, etwa als Behördenvertreter, mit einem Fall aus dem Milieu der Reichsbürger zu tun bekommen, können sich immer an die Verfassungsschutzbehörden wenden. Zahlreiche Landesämter haben eigene Anlaufstellen eingerichtet. Auch die Staatsschutzabteilungen der jeweiligen Landespolizei sind Ansprechpartner. Mittlerweile stehen Schulungsangebote, eine kleine Auswahl an Literatur und entsprechende Leitfäden zu der Thematik zur Verfügung.

Verschwörungstheorien versuchen, aktuelle Ereignisse umzudeuten. Sie operieren dafür mit Auslassungen, Falschzitierungen und Neuinterpretationen. Wer auf einen Vertreter der Szene trifft, sollte nicht den Versuch unternehmen, die „Logik“ der Argumentation zu ergründen und zu widerlegen. Man sollte sich immer vergewissern, dass die Aussagen des Verschwörungstheoretikers nicht die geteilte Realität der Wissenschaften darstellen, sondern dass seine Sicht auf die Dinge im Kern versucht, diese Realitäten zu verdrehen. Nicht der Gesprächspartner ist verpflichtet, den Verschwörungsglauben zu widerlegen, sondern der Verschwörungstheoretiker befindet sich in einer Beweispflicht, und in der Regel können diese Beweise nicht angetreten werden (es sie denn, man beruft sich auf gefälschte Beweise).

7 Fazit und Ausblick

Nachdem die mediale Überbeschäftigung mit dem Thema im Winter 2016 langsam wieder abgeflacht war, konnten immer mehr Wissenschaftler, Initiativen und Behörden einen etwas weniger verstellten Blick auf das Phänomen werfen.

Dabei wurde immer wieder deutlich, dass das Thema Reichsbürger eng verbunden war mit Vorstellungsbildern von älteren Herren, die – mit Pickelhaube bekleidet – Kaiser Wilhelm herbeisehnen, oder von Menschen, die irgendwie ihr eigenes Land gründen, um keine Steuern mehr bezahlen zu müssen. Beide Bilder sind weder richtig noch falsch. Wir haben gesehen, dass die Szene der Reichsbürger in Deutschland in der Tat als der Versuch begann, bekannte (schein-)juristische Überlegungen zum Fortbestand des Deutschen Reiches zu formulieren, zu transportieren und damit zu revitalisieren. Dieser Anfangsbereich war lange eng verknüpft mit dem Wunsch nach Restauration eines Deutschen Reiches und übte nur wenig Reiz auf junge Menschen aus. Die Geschwindigkeit, mit der das Phänomen nach der Jahrtausendwende Fahrt aufnehmen konnte, ist jedoch erstaunlich. Verschwörungstheoretiker, Selbstverwalter und Reichsbürger sind nicht mehr eine Erscheinung nur an der Peripherie. Sie tangieren zusehends den Bereich der öffentlichen Wahrnehmung in der Mitte der Gesellschaft. Dem Milieu entspringen immer mehr – zugegeben kreative – fiktionale Gegenentwürfe zu historischen Tatsachen.

Die Frage, wie sich die Szene weiterentwickeln wird, kann leider nicht abschließend beantwortet werden, da nach wie vor belastbare Daten und tatsächliche Erkenntnisse zusammengetragen werden müssen. Aktuell beschäftigen sich einige Forschungsprojekte mit dem Thema, und eine langsam, aber stetig wachsende Zahl ausgesuchter Fachpublikationen (Speit 2017, Rathje 2017 oder auch Leschke/Wolfram 2017) deutet zumindest darauf hin, dass es aufgearbeitet wird. Die wachsende Zahl der öffentlichen Veranstaltungen zu der Thematik, die in der Regel auch auf großes Interesse stoßen, untermauert dies.

Es wird sich zeigen, wie die demokratische Mehrheitsgesellschaft mit der Thematik umgeht. Klar ist, dass das Feld der Reichsbürger und besonders der Verschwörungstheoretiker einen gewissen Reiz auf Menschen ausübt, die versuchen, einen für sie verständlichen Zugang zu dieser Welt zu finden. Besonders Behörden werden immer wieder mit Phänomenen der Szene konfrontiert werden. An dieser Stelle wartet die quantitativ größte Aufgabenstellung: Neben einer inhaltich-wissenschaftlichen Beschäftigung mit der Szene, der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterschaft in diesem Bereich und der Entwicklung angemessener Umgangsstrategien muss auch ein gesellschaftlicher Diskurs initiiert werden, der sich mit den Gründen der Hinwendung der Einzelnen zu diesen Ideologien beschäftigt und sich die Aufgabe stellt, diese Gründe zu beseitigen.


Benjamin Heimerl, Eppstein


Anmerkungen

  1. Die Grundlage dieses Artikels bildet ein Beitrag des Autors in: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis (5/2017, 313-318).
  2. Die Begriffe Selbstverwalter, Staatenleugner, Staatenlose (Selbstbezeichnung) und Reichsbürger werden in diesem Artikel synonym verwendet: Versuchen Selbstverwalter beispielsweise, aus den Strukturen der Bundesrepublik „auszutreten“, argumentieren Reichsbürger in Richtung des Fortbestandes eines Deutschen Reiches. Die Grenzen zwischen beiden Phänomenen sind nach aktueller Einschätzung, der an dieser Stelle gefolgt wird, „fließend“ (Goertz/Goertz-Neumann 2017, 145).
  3. Frauen sind in der Reichsbürgerbewegung selten anzutreffen, wenngleich sie in polizeilichen Statistiken besonders im Feld der „Vielschreiberei“, also der intensiven schriftlichen Auseinandersetzung mit Behörden, mit knapp 25 Prozent überrepräsentiert sind (vgl. Polizeipräsidium Brandenburg 2016, 13f).
  4. Vgl. Bundesministerium des Innern (Hg.): Verfassungsschutzbericht 2016.
  5. Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz 2018.
  6. Innerhalb der Szene häufig auch ohne den Appendix GmbH.
  7. Rensmann (2004, 20) fügt zu dem Begriff des Antisemitismus außerdem hinzu: Ein „Ensemble von Vorurteilen, Klischees, fixierten kollektiven Bildern, binären Codes und kategorialen Attribuierungen sowie diskriminierenden Praktiken gegenüber Juden“.
  8. www.antisem.eu/eumc-arbeitsdefinition-antisemitismus; www.themen.palaestina-heute.de/Antisemitismus/EU_Draft/deutsche_Version/Arbeitsdefinition_EU_deutsch.pdf (Abruf der Internetseiten: 9.1.2018, wenn nicht anders angegeben).
  9. Vgl. etwa die führenden Exponenten der Reichsbürgerszene Axel Stoll (s. MD 9/2017, 347f) und Peter Fitzek (s. MD 1/2013, 30f; 1/2014, 28), die sich auch als Esoterikunternehmer betätigten.
  10. Ich danke besonders meinen beiden Studiengruppen im Fachbereich Verwaltung der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (Wiesbaden) im Sommersemester 2017, die gemeinsam in intensiven Themenblöcken und Rollenspielen wertvolle Praxistipps erprobten und weiter ausdifferenzierten.


Literatur

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Backes, Uwe / Gallus, Alexander / Jesse, Eckhard (Hg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie 26 (2014)

Bartoschek, Sebastian / Waschkau, Alexa / Waschkau, Alexander: Muss man wissen! Ein Interview mit Dr. Axel Stoll, Hannover 2013

Bartoschek, Sebastian: Bekanntheit von und Zustimmung zu Verschwörungstheorien. Eine empirische Grundlagenarbeit, Hannover 2016

Beckmann, Jörn / Lamberty, Pia / Seidler, Felix W.: Der Reichsbürger Leitfaden, Berlin 2017

Bundesamt für Verfassungsschutz: Personenpotenzial von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“, 2018, www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-reichsbuerger-und-selbstverwalter/zahlen-und-fakten-reichsbuerger-und-selbstverwalter/reichsbuerger-und-selbstverwalter-personenpotenzial-2017 

(Abruf: 16.1.2018)

Bundesministerium des Innern (Hg.): Verfassungsschutzbericht 2016, Berlin 2016, www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2016-kurzzusammenfassung.pdf 

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Deutscher Bundestag: Drucksache 18/9161 v. 12. Juli 2016: Rechtsextreme Tendenzen in der sogenannten Reichsbürgerbewegung, kleine Anfrage der Fraktion Die Linke

Freitag, Jan: „Reichsbürger“. Eine Bedrohung für die Demokratie oder lächerliche Verschwörungstheoretiker? Das Beispiel Brandenburgs, in: Backes, Uwe / Gallus, Alexander / Jesse, Eckhard (Hg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie 26 (2014), 155-172

Funkschmidt, Kai: Stichwort: Reichsbürgerbewegung, in: MD 11/2016, 434-438

Goertz, Stefan / Goertz-Neumann, Martina: Politisch motivierte Kriminalität und Radikalisierung, Heidelberg 2017

Heimerl, Benjamin: Polizeilicher Umgang mit Reichsbürgern, Selbstverwaltern und anderen Verschwörungstheoretikern, in: Kriminalistik 5/2017, 313-318

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Mukerji, Nikil: Wie erkennt man Pseudowissenschaften?, in: Skeptiker 2/2017, 60-66

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Rathje, Jan: „Wir sind wieder da“. Die „Reichsbürger“: Überzeugungen, Gefahren und Handlungsstrategien, hg. von der Amadeu-Antonio-Stiftung, Berlin 2014

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Rensmann, Lars: Demokratie und Judenbild. Antisemitismus in der politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden 2004

Rössler, Patrick: Agenda-Setting. Theoretische Annahmen und empirische Evidenzen einer Medienwirkungshypothese, Opladen 1997

Schumacher, Gerhard: Vorwärts in die Vergangenheit. Durchblick durch einige „reichsideologische“ Nebelwände, Hannover 2016

Speit, Andreas (Hg.): Reichsbürger. Die unterschätzte Gefahr, Berlin 2017

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(Abruf: 15.1.2017)

Wilking, Dirk (Hg.): „Reichsbürger“. Ein Handbuch, Potsdam 2016

Wippermann, Wolfgang: Agenten des Bösen. Verschwörungstheorien von Luther bis heute, Berlin 2007