Entschlafenenwesen (Neuapostolische Kirche)
Geschichte
Die Neuapostolische Kirche (NAK) ist die einzige christliche Kirche, die Toten Sakramente spendet. Ansonsten kennt nur die Neureligion der Mormonen die Totentaufe (vgl. MD 10/2012, 394ff). Schon in der Entstehungsphase der Neuapostolischen Kirche führte der Apostel Friedrich Wilhelm Schwarz im Rahmen umfassender Liturgiereformen am Himmelfahrtstag 1874 erstmals eine sogenannte Entschlafenentaufe durch. Seelsorgerlicher Anlass war die Frage nach der Heilsmöglichkeit für ein totgeborenes Kind in seiner Gemeinde. Schwarz knüpfte dabei an die Praxis der Fürbitte für Verstorbene in den Katholisch-apostolischen Gemeinden an und berief sich unter anderem auf 1. Kor 15,29. Da die Taufe und die Versiegelung durch Apostel als heilsnotwendig galten, entwickelte sich die Praxis, beide Sakramente Verstorbenen zu spenden. Das geschah anfangs für namentlich genannte Einzelne (u. a. Martin Luther und andere Reformatoren). In dieser Frühphase entwickelte sich das Entschlafenenwesen in zeitlicher und begrifflicher Nähe zum Spiritismus (Kommunikation mit Toten). Die NAK verneint aber einen sachlichen Zusammenhang. Heute werden Entschlafenentaufe und -versiegelung nicht mehr für konkrete Verstorbene vollzogen, sondern als allgemeines Angebot an alle Seelen derer gesehen, die nicht als neuapostolische Christen verstarben.
Im Ersten Weltkrieg wurden von Stammapostel Hermann Niehaus auch Entschlafene als Amtsträger für das Jenseits eingesetzt, die Praxis setzte sich aber nicht durch. Doch hält sich bis heute die Vorstellung, dass neuapostolische Seelen auch im Jenseits den unerlösten Seelen mit Fürbitte und Verkündigung zum Heil helfen können (s. u.).
Während Entschlafenentaufe und -versiegelung nicht-neuapostolische Verstorbene einladen, sich der Kirche postmortal anzuschließen und sich damit der Heilsmittlerschaft der Apostel zu unterstellen, ist das Entschlafenenabendmahl ein Sakrament der Gemeinde, gilt also nur den neuapostolischen Verstorbenen, den im Jenseits neuapostolisch Gewordenen, den Urchristen und einigen späteren Märtyrern der Kirchengeschichte. Die Verwaltung der Entschlafenensakramente entspricht damit den Regelungen für Lebende.
Seit der Entstehung hat die NAK das Entschlafenenwesen kontinuierlich weiterentwickelt, sodass es heute ein Grundpfeiler ihrer Gottesdienst- und Seelsorgepraxis sowie ein theologisch zentrales Identifikationsmerkmal ist.
Theologischer und kosmologischer Hintergrund
Hinter der neuapostolischen Praxis steht die Vorstellung, dass die geschöpfliche Welt, also auch die Menschheit und die christliche Gemeinde, nicht nur die Lebenden, sondern auch die Toten umfasse (1. Thess 4,15-17). Nach dem Tod existiert demnach die individuelle Seele in direkter personaler Kontinuität fort, wobei hier in älterer Literatur von einem „Äther-“ oder „Astralleib“ gesprochen wurde. Die „in Christus Gestorbenen“, das heißt neuapostolisch getaufte und versiegelte Gläubige, deren Leben Gottes Willen entsprach und deren Sünden Gottes Gnade vergab, existieren in der Jenseitswelt in einer erlösten, glücklichen Existenzform. Die anderen Seelen existieren unerlöst in einer dunklen, gottfernen Sphäre. Beide Gruppen warten auf Christi Wiederkehr, auf Auferstehung und Gericht. Allerdings können auch Neuapostolische, wenn sie nicht ausreichend nach dem Willen Gottes gelebt haben oder mit unvergebenen Sünden starben, im Jenseits als unerlöste Seelen fortleben. Individuelle Heilsgewissheit kennt die NAK nicht.
Während aber die erlösten Seelen im Jenseits nicht mehr aus der Gnade fallen können, besteht für die unerlösten Seelen noch Entscheidungsspielraum durch Annahme der neuapostolischen Entschlafenensakramente. Dabei können die erlösten Seelen der „in Christus Entschlafenen“ mitwirken und den unerlösten Seelen helfen. Für die NAK ist also der Tod keineswegs eine absolute Grenze, nach der sich an der Stellung zu Gott nichts mehr ändern kann. Vor diesem Hintergrund wird auch die Vorstellung ewiger Verdammnis relativiert, würde sie doch gleichsam den universalen Heilswillen Gottes außer Kraft setzen (Katechismus 9.3 unter Verweis auf 1. Tim 2,4-6; Joh 3,16).
Das zentrale Merkmal des Entschlafenenwesens aber ist die Vorstellung von der Kirche als Gemeinschaft von Lebenden und Toten (Katechismus 9.6.2). Der Tod kann diese Gemeinschaft nicht zerstören, „gerade hierin erweist sich die den Tod überwindende Kraft des Christusgeschehens“ (Kiefer).
Praxis
Unter Stammapostel Johann Gottfried Bischoff (1871 – 1960, Stammapostel ab 1930) wurde das Entschlafenenwesen intensiviert. Seitdem finden an jedem ersten Sonntag im März, Juli und November Entschlafenentaufen und -versiegelungen statt. Das Entschlafenenabendmahl wird wie das Gemeindeabendmahl jeden Sonntag gefeiert. Entschlafenensakramente können nur durch Stamm- oder Bezirksapostel, in Einzelfällen durch einen besonders beauftragten Apostel gespendet werden. Daher wird dort, wo priesterliche Amtsträger stellvertretend für die Apostel dem Gottesdienst vorstehen, der Toten stattdessen fürbittend gedacht. Die eigentliche sakramentale Handlung wird so durchgeführt wie an Lebenden, wobei der Liturg zwei priesterlichen Amtsträgern, den sogenannten „Amtskrippen“, stellvertretend das Sakrament spendet und durch diese Stellvertreter hindurch die anwesenden Seelen der Toten anspricht, z. B. beim Abendmahl: „Wir laden euch nun ein, ihr geistgetauften Seelen und ihr alle, welche die Liebe und Barmherzigkeit unseres großen Gottes gezogen hat: Nehmet aus den Herzen und Händen des [Nennung der priesterlichen Amtsränge der beiden Stellvertreter], was ich jetzt hineinlege: Auch für euch ist der Leib und das Blut Jesu gegeben zu eurer Freude und zum ewigen Leben.“
Biblische Grundlegung
Paulus erwähnt den Brauch einer stellvertretenden Taufe für Verstorbene (1. Kor 15,29) als Argument im Kontext einer Diskussion über die leibliche Auferstehung. Dabei nimmt er weder ablehnend noch zustimmend dazu Stellung. Verbreitung, Ursprung, Theologie und konkrete Gestalt dieser Praxis liegen daher im Dunklen. Um eine solche beiläufige argumentative Verwendung plausibel zu machen, muss man allerdings von einer verbreiteten Bekanntheit des Brauchs ausgehen. Die Totentaufe war auch später noch unter gnostischen Christen verbreitet und lebte in christlichen Randgruppen (z. B. Marcioniten und Montanisten) noch jahrhundertelang fort. Sie wurde im Jahr 397 auf dem Konzil von Karthago verboten. Anders gelagert sind Fälle der Taufe von Leichnamen, etwa ungetauften Kindern oder im Katechumenat verstorbenen Erwachsenen, von denen zum Teil bis ins Mittelalter berichtet wird.
Außer auf den Korintherbrief verweisen die Vertreter der Toten- oder Vikariatstaufe auf den Petrusbrief, wo mehrfach vorausgesetzt wird, dass die Verstorbenen in einer jenseitigen Welt existieren und durch Jesu Predigt des Evangeliums erreicht werden können (1. Petr 3,18f; 4,6). Was sei, so wird argumentiert, der Sinn einer solchen Verkündigung an die Toten, wenn diese keine Entscheidungen mehr fällen könnten.
Während die Totentaufe biblischen Anhalt hat und die „Versiegelung“ im Wesentlichen eine apostelzentrierte Erweiterung des Taufsakraments ist, stellt das Entschlafenenabendmahl eine NAK-Neuschöpfung ohne irgendeine biblische Grundlage dar. Der historische Ursprung ist nicht erforscht. Es entstand möglicherweise als Extrapolation der Entschlafenentaufe und der dahinterstehenden Vorstellungen einer parallel existierenden Jenseitswelt, die genauso strukturiert ist wie das Diesseits. Wenn man von einer Welt ausgeht, in der Verstorbene als entscheidungsfähige und bewusste Seelen fortexistieren, stellt sich von selbst die Frage, warum die Toten der Gemeinde nicht weiter am gottesdienstlichen Gemeindeleben teilnehmen können sollten. Eine solche Weltsicht, in der Tote und Lebende, vor allem in der Familie, eine Gemeinschaft bilden, ist auch aus anderen Kulturen bekannt und dort christlich integriert.
Traditionell wird für die neuapostolische Kosmologie und das Entschlafenenwesen auch auf apokryphe Schriften verwiesen (2. Makk 15,11-14; St zu Dan 3,62). Das gilt insbesondere für die Vorstellung, dass die Seelen der „in Christus Verstorbenen“ noch im Jenseits heilswirksame Fürbitte für die unerlösten Seelen halten können, die im Katechismus der NAK wieder prominenter betont wird.
Allerdings wird die gesamte Praxis des Entschlafenenwesens eher sekundär aus der Bibel hergeleitet. Primäre Begründung ist eine weitere neuapostolische Lehrbesonderheit, nämlich der Offenbarungsempfang des Stammapostels – hier ähnelt die NAK den Mormonen, die ihre Totentaufe auch eher aus ihren Sonderoffenbarungen als aus der Bibel ableiten. Im Katechismus der NAK (1.3.) heißt es dazu: „[D]er Heilige Geist [vermittelt] dem Apostolat neue Einsichten über Gottes Wirken und seinen Heilsplan, die in der Heiligen Schrift zwar angelegt, aber nicht vollständig enthüllt sind. Als wichtigstes Beispiel dafür ist die Lehre von der Heilsvermittlung für Verstorbene zu nennen.“ Nur so, nicht aus der Bibelexegese, erklärt sich denn auch die ungeheuer konkrete und detaillierte Kenntnis, die man in der NAK von den Zuständen in der jenseitigen Welt und von den Ereignissen der Endzeit hat (Katechismus Teil 10).
Einschätzung
Die NAK ist aktuell die einzige apostolische Kirche mit Entschlafenenwesen. Die v. a. im Rheinland verbreitete „Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften in Europa“ (VAG), die 1956 durch Abspaltungen aus der NAK entstanden waren, hat die Praxis 1957 eingestellt. Auch andere apostolische Kirchen üben sie nicht (mehr) aus. Es handelt sich also nicht um eine Lehre, die als konstitutiv für die apostolische Konfessionsfamilie insgesamt gelten muss.
Das spontane Befremden, das die Theologie des Entschlafenenwesens auslöst, wird durch die Eschatologievergessenheit der gegenwärtigen protestantischen Theologie verstärkt. Das verbreitete Schweigen zur Eschatologie in Predigt und Dogmatik lässt die neuapostolische Detail-„Kenntnis“ in diesem Bereich besonders stark hervortreten. Trotzdem gibt es schwerwiegende theologische Anfragen.
Aus evangelischer Sicht achtet die NAK die göttliche Gnade zu gering und die Unverzichtbarkeit des Apostelamtes als Mittler zwischen Gott und Gläubigen zu hoch. Die problematische Überbewertung eines menschlichen Amtes, das als notwendiges Heilsmittel zwischen Gott und Mensch treten soll, ist aus anderen Kirchen bekannt. Im Entschlafenenwesen wird diese Überbewertung sogar gesteigert, indem sie von der diesseitigen Welt in ein postmortales Jenseits fortgeschrieben wird. Hier wird die priesterliche Funktion des Apostelamtes heilsnotwendig, insofern Gott in seinem Gnadenhandeln selbst im Jenseits nicht frei ist, sondern sich noch immer der Apostel und sichtbarer Zeichen (Sakramente) bedienen muss. Nach dem Verständnis der ökumenischen Christenheit gilt der Sendungsauftrag der Apostel aber nur für diese Welt (Matth 18,18; 28,19-20; Joh 20-21-23). Die neuapostolische Auslegung ist exegetisch oft kaum nachvollziehbar.
Durch das Entschlafenenwesen werden das Skandalon des Todes als absolute Grenze und die irdische Existenz als Entscheidungsort des christlichen Lebens verharmlost. Damit wird auch die Bedeutung der Auferstehung Jesu relativiert. Erweist sich denn die den Tod überwindende Macht des Christusgeschehens, also der Auferstehung, wirklich in der fortdauernden Gemeinschaft von Lebenden und Toten (s. o.)? Damit würde die Auferstehung als Sieg über den Tod mit der Fortexistenz toter Seelen vermischt. Hier ist auch die ausgefeilte neuapostolische Eschatologie mit ihrem detaillierten Fahrplan von Entrückung, erster und zweiter Auferstehung usw. inkonsistent.
In der Einschätzung der Praxis ist zweierlei zu beachten. Einerseits sind Entschlafenensakramente in der Durchführung und begleitenden Verkündigung strikt christozentrisch, andererseits sind vor allem beim Entschlafenenabendmahl in der Entstehungszeit und in der Volksfrömmigkeit bis heute auch spiritistische Elemente zu beobachten.
Schließt das Entschlafenenwesen ökumenische Beziehungen aus? Die Abkehr aller anderen apostolischen Kirchen zeigt zwar, dass das Entschlafenenwesen für die apostolische Konfession nicht unverzichtbar ist, doch wird die NAK diese Sonderlehre vorläufig sicher nicht aufgeben. Dafür ist sie zu eng mit der Theologie des Apostelamtes und der eschatologischen Grundausrichtung der Kirche verbunden. Die Frage nach dem ökumenischen Verhältnis zur NAK, die sich in den letzten Jahren mehr und mehr stellt, wird daher unter Einschluss des Entschlafenenwesens zu klären sein.
In der Durchführung zeigt sich das Entschlafenenwesen als besondere Form der Trauerseelsorge im Kontext einer pointiert eschatologisch orientierten und gemeinschaftsstarken Kirche („Unsere Familie“). Bei der ökumenischen Auseinandersetzung wäre an dieser Stelle die Deutung der Höllenfahrt Christi in altkirchlichen ökumenischen Glaubensbekenntnissen und die katholische Heiligenverehrung und Fürbitte für Verstorbene einzubeziehen. Außerdem sollten ökumenisch-theologische Einsichten berücksichtigt werden, die seit den 1960er Jahren in der Auseinandersetzung mit der afrikanischen Theologie zum Verhältnis von Ahnenverehrung und Christentum gewonnen wurden (John Mbiti, John S. Pobee u. a.). Nach diesen Maßstäben – und gemäß dem Prinzip der Gleichbehandlung – kann man sagen, dass das Entschlafenenwesen als neuapostolische Sonderlehre zwar eine schwerwiegende ökumenische Differenz markiert, die mit Kirchengemeinschaft unvereinbar ist, die aber nicht per se formale ökumenische Beziehungen oder Mitgliedschaften ausschließt.
Kai Funkschmidt
Literatur
Fragen und Antworten über den neuapostolischen Glauben, hg. von der Neuapostolischen Kirche International, Zürich 1992, inkl. Änderungsmitteilungen 2005
Katechismus der Neuapostolischen Kirche, Frankfurt a. M. 2012
Linde, Friedrich, Das Leben nach dem Tode. Eine Belehrung dargestellt nach der Lehre der Bibel und Erfahrung, 1931
Müller, Sebastian, Sakramentale Handlungen an Toten in den Apostolischen Gemeinden, in: Eberle, Mathias (Hg.), Aufbau, Ausbau, Trennungen – Die Entwicklung der apostolischen Gemeinschaften im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts, Nürtingen 2009, 190-227
Niehaus, Hermann, Lichtblicke ins Totenreich, o. O. 1909
Obst, Helmut, Die Neuapostolische Kirche – die exklusive Endzeitkirche?, Neukirchen-Vluyn 1996
Wolff, Christian, Art. „Vikariatstaufe“, in: RGG4, Bd. 8, Tübingen 2005, 1114f
Internet
www.apostolisch.de/fakten/sakramente (9.1.2013)
Kiefer, Reinhard, Was glauben neuapostolische Christen? Vortrag Düren 11.4.2000, www.nak-badragaz.ch/kiefer_wasglauben.php (9.1.2013)