Islam

Erste Islambank Deutschlands

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Kuveyt Türk Bank AG (KT Bank) im März 2015 eine Lizenz erteilt. Damit erhält erstmals ein islamisches Geldinstitut eine Banklizenz in Deutschland. Der Hauptsitz der Bank befindet sich in Istanbul. Seit einigen Jahren gibt es eine Filiale in Mannheim.

Das sogenannte islamische Bankwesen zeichnet sich durch eine korankonforme und dem religiösen Gesetz der Scharia entsprechende Geldpolitik aus. Hierzu gehören der Verzicht auf Zinsen (Riba), Spekulationsgeschäfte (Gharar) und unschickliche Investitionen in Bereichen wie z. B. Glücksspiel (Maysir, Qimar), Schweinefleischhandel, Alkohol, Pornografie oder Waffen. Das islamische Bankwesen dient ausweislich Ahmad an-Naggars, eines seiner ägyptischen Gründungsväter, dazu, Menschen auf dem Weg zu Gott zu unterstützen (Ahmad an-Naggar, Der Weg des islamischen Erwachens. Banken ohne Zinsen, Kairo 1977). Es leistet damit einen Dienst an der islamischen Gemeinschaft. Nicht nur ein Teil der über 4 Millionen Muslime in Deutschland, sondern auch ein Teil der 1,6 Milliarden Muslime weltweit suchen nach Anlage- und Sparprodukten, die ihren religiösen Gesetzen entsprechen. Das Geschäft mit „Islamic-Banking“ verzeichnete daher in den letzten Jahren weltweit ein Wachstum von fast 18 Prozent jährlich. Für 2015 plant die Kuveyt Türk Bank AG Bankhäuser in Berlin, Frankfurt und Köln.

Die Kuveyt Türk Bank AG gehört zu den größten Partizipationsbanken in der Türkei, wie islamische Banken dort genannt werden. Laut Handelsblatt steht dahinter eine Finanzholding, die mehrheitlich von staatlichen kuwaitischen Investoren getragen wird. Das Kuwait Finance House (KFH), dem die KT Bank zu über 60 Prozent gehört, wurde als eine der ältesten islamischen Banken 1977 gegründet. Ihre Geschäfte werden, wie bei islamischen Banken üblich, von einem sogenannten Sharia Supervisory Board (Scharia-Beirat) überwacht. Dieser wacht über die Schariakonformität sämtlicher Abläufe und Produkte der Bank. Beanstandet der Beirat eine Transaktion oder ein Produkt, müssen diese geändert werden. Auch die KT Bank beschäftigt einen externen Ethikrat, dessen Islamgelehrte für die Sicherstellung der Schariakonformität der Geschäfte in Deutschland zuständig sind, sowie einen internen Ethikrat, dessen wichtigste Funktion die Überwachung der Einhaltung der Ethikrichtlinien im laufenden Geschäft ist.

Die AAOIFI (Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions), die Standardisierungsinstitution für islamische Banken in der Golfregion, zu deren Gründungsmitgliedern das KFH zählt, setzt die Entscheidungen des Scharia-Beirats als bindend fest. Auch wenn die KT Bank in Deutschland der Aufsicht der BaFin unterliegt und damit die Entscheidungen des Scharia-Beirats lediglich Empfehlungen sein dürfen, stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Handhabung. So ist etwa der pakistanische Mufti Taqi Usmani, Mitglied im AAOIFI Normenausschuss (Sharia Standards Board), früher auch Vorsitzender von dessen Scharia-Beirat, mit Aussagen jenseits der Investitionsvorschriften islamischer Banken aufgefallen, in denen er zum Dschihad im Westen bis zur Vorherrschaft des Islam aufrief (vgl. Rebecca Schönenbach, www.fischundfleisch.com/blogs/tabus/nachhaltig-islamisch.html).

Bereits in der Vergangenheit wurde der Versuch unternommen, islamkonforme Finanzprodukte am deutschen Markt zu etablieren. Zum Beispiel bot die Commerzbank einen Fonds an, und das Land Sachsen-Anhalt gab in den 1990er Jahren sogenannte islamkonforme Anleihen (Sukuk) aus. Anfang der 1990er Jahre investierten zudem zwischen 200000 und 300000 Deutschtürken in ein in der Türkei populäres Finanzprodukt, das sogenannte „Konya-Modell“. Türkische Unternehmen sollten mit gemäß den Geboten des Islam angelegtem Geld im „Konya-Modell“ finanziert werden. Die meisten Investoren verloren an die türkischen Betreiber ihr Geld, wobei der Betrugsschaden (angebliches Anlagesystem mit Schneeballcharakter) von der Stiftung Türkeistudien und Integrationsforschung auf 5 Milliarden Euro geschätzt wurde.

Ziel islamischen Bankwesens ist es, das Bankwesen in vollständiger Hingabe zu Gott zu gestalten und entsprechend islamisch-ethischen Prinzipien zu wirtschaften. Das islamische Bankwesen ist damit letztlich auch – insbesondere im Hinblick auf sein Selbstverständnis – ein religionspolitisches Instrument. (Vgl. zum Thema auch MD 9/2014, 334-338.)


Ronald Scholz, Berlin