Buddhismus

Erste Ordination von Theravada-Nonnen in Deutschland

Im Juni 2015 fand im Nonnenkloster Anenja Vihara im Allgäu die erste Bhikkhuni-Ordination der buddhistischen Theravada-Tradition in Deutschland „und sogar zum ersten Mal in ganz Europa“ statt. Dies berichtet die Zeitschrift der Deutschen Buddhistischen Union „Buddhismus aktuell“ (4/2015, 7f). Als Bhikkhuni werden voll ordinierte buddhistische Nonnen bezeichnet (männlich: Bhikkhu). Während im Mahayana-Buddhismus kontinuierlich Nonnenorden existierten, ist dies im Theravada viele Jahrhunderte nicht mehr der Fall gewesen. Seit einigen Jahrzehnten gibt es verstärkt Bemühungen um die Wiederherstellung des Bhikkhuni-Ordens und damit für die Gleichstellung der Frauen im Buddhismus, die nach wie vor teilweise heftig umstritten sind. Sri Lanka spielt in dieser Hinsicht eine Vorreiterrolle, dort soll es mittlerweile wieder etwa 1000 Bhikkhunis geben. In anderen Ländern des Theravada-Buddhismus geht die Entwicklung zögerlicher voran, der Widerstand konservativer Kreise gegen die Ordination von Frauen ist regional beträchtlich.

Zur feierlichen Zeremonie im süddeutschen Rettenberg waren vollordinierte Mönche und Nonnen aus den USA, aus Sri Lanka, der Schweiz und Deutschland anwesend. Gemäß der Tradition wurde eine „duale Ordination“ durchgeführt, an der neben dem Nonnenkloster auch die Mönchsgemeinschaft des nahegelegenen Waldklosters Metta Vihara beteiligt war.

Der Anenja Vihara wurde 2007 eröffnet. Dem Nonnenkloster steht seit 2010 die Deutsche Ayya Sucinta vor. Der strengen Regel der Gemeinschaft („Wanderungen und ausgedehnte Spaziergänge sind nicht vorgesehen“) folgen auch eine Schweizerin und eine Deutsche, und jetzt mit der Ordination im Juni auch Bhikkhuni Dhira, eine ehemalige Heilpraktikerin aus dem Ostallgäu.

Dass Nonnen der Theravada-Tradition nach wie vor um Anerkennung ringen (müssen), zeigt auch der Vortrag eines Mönchs im Vorfeld der feierlichen Ordination, der unter dem Titel „Bhikkhuni-Ordination“ die Legalität der Frauenordination darlegte und aufzeigte, „dass die Wiederbelebung des Bhikkhuni-Ordens unter voller Berücksichtigung des Theravada Vinaya [d. i. der Ordensregel, die auf den Buddha zurückgeführt wird; F. E.] legal möglich ist. Somit können Bhikkhunis volle Anerkennung als Mitglieder der Theravada-Tradition beanspruchen und ihre Ordination ist kein Grund für ein Schisma.“


Friedmann Eißler