Flüchtlingsdebatte: Ein Plädoyer für mehr Verantwortungsethik
In seinem berühmten Vortrag „Politik als Beruf“ aus dem Jahr 1919 hat der Soziologe Max Weber die Unterscheidung zwischen Gesinnungsethik und Verantwortungsethik eingeführt. Während der Gesinnungsethiker die moralische Qualität des Handelns in erster Linie an den moralischen Prinzipien und Absichten bemisst, fragt der Verantwortungsethiker auch nach den möglichen Folgen seines Tuns.
In der öffentlichen Debatte darüber, wie Europa und seine Mitgliedsstaaten auf den massenhaften Zustrom von Flüchtlingen reagieren sollen, prallen gesinnungs- und verantwortungsethische Sichtweisen aufeinander. Die anfängliche Euphorie, mit der vor allem in Deutschland, aber auch in Österreich, die über den Balkan kommenden Flüchtlinge willkommen geheißen wurden, und die bewundernswerte spontane Hilfsbereitschaft der Bevölkerung sind Ausdruck einer gesinnungsethischen Haltung. Gesinnungsethisch argumentieren auch diejenigen, die keine Begrenzung des Zuzugs von Flüchtlingen und sonstigen Migranten akzeptieren wollen. Das Motto „Kein Mensch ist illegal – Refugees Welcome!“ ist eine gesinnungsethische Handlungsperspektive. Um mögliche Folgen für die Gesamtgesellschaft, das politische Gemeinwesen – und damit womöglich auch für die Flüchtlinge selbst – macht sie sich freilich keine ausreichenden Gedanken.
Verfechter dieser politischen Linie treten nicht selten mit einem hochmoralischen Anspruch auf. Wer auf mögliche Probleme bei der Bewältigung der anstehenden Integrationsaufgaben hinweist, auf Verwerfungen, die im Sozialsystem entstehen können, weil es zu einem Verteilungskampf im unteren Bereich der Gesellschaft kommt – etwa wenn es um billigen Wohnraum geht –, läuft Gefahr, als Rechter und Rassist beschimpft zu werden. Der angesehene deutsche Historiker Heinrich August Winkler, Mitglied der SPD und ganz gewiss kein Feind der offenen Gesellschaft, kritisiert – ich meine zu Recht – die moralische Überheblichkeit, mit der Deutschland in Europa seine anfängliche Linie in der Flüchtlingspolitik zum Maß aller Dinge erklärt hat.
Eine verantwortungsethische Position kann nicht darüber hinwegsehen, dass gerade der offene Verfassungsstaat ohne Grenzen und Begrenzungen nicht bestehen kann. Damit soll keineswegs einer Politik der Abschottung oder der Aushöhlung des Asylrechts das Wort geredet werden. Der deutsche Jurist und ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio gibt zu bedenken: Gerade ein Staat, der für Zuwanderung offen ist – und einen solchen wünsche ich mir –, braucht drei wesentliche Elemente, damit ein gutes Zusammenleben gelingen kann: Kontrolle über das Staatsgebiet, über die Zusammensetzung der Bevölkerung und über eine einheitliche Staatsgewalt.
Es gilt, auf solcher Grundlage eine aktive und schlüssige Flüchtlings- und Einwanderungspolitik zu gestalten, statt nur die Krise zu verwalten. Die sogenannte Flüchtlingskrise ist vor allem eine hausgemachte Politikkrise. Die Behauptung etwa, die Außengrenzen eines Staates ließen sich heutzutage nicht wirksam kontrollieren, kommt einer Kapitulation des Rechtsstaates gleich, auf dessen Akzeptanz und Verlässlichkeit doch gerade jene angewiesen sind, die bei uns Schutz suchen. Ohne funktionierenden Rechtsstaat kein Asylrecht.
Der handlungsfähige Rechtsstaat ist auch die entscheidende Voraussetzung für genau jene Zivilgesellschaft, die sich gesinnungsethisch für Flüchtlinge und ihre Rechte engagiert. Es wäre daher demokratiepolitisch fatal, wollte die Zivilgesellschaft jenen Ast absägen, auf dem sie sitzt. Es stimmt zwar, dass die gegenwärtige Flüchtlingsproblematik nach einer gesamteuropäischen Lösung verlangt. Die Gründung und Weiterentwicklung der EU hat aber bislang keineswegs zum Ende des Nationalstaates und seiner Institutionen geführt. Darum lässt sich nicht alle Verantwortung auf Brüssel schieben.
Wir brauchen außerdem ein modernes Einwanderungsrecht. Auch wenn sich Asyl- und Einwanderungspolitik nicht immer strikt voneinander trennen lassen, müssen sie doch deutlich voneinander unterschieden werden. Ein Einwanderungsland braucht klare Regeln, die freilich auch die Abweisung von Menschen einschließen. Solche Regeln sind keine hinreichende, wohl aber eine notwendige Voraussetzung für gelingende Integration.
Schon lange vor dem Anstieg der Flüchtlingszahlen haben die Regierenden zum Beispiel in Österreich und Deutschland den Eindruck vermittelt, ihrer Aufgabe nicht gewachsen zu sein. Die Art und Weise, in der Bund, Länder und Gemeinden die Verantwortung hin- und herschieben, kann man nur als organisierte Verantwortungslosigkeit bezeichnen, zumal kirchliche und säkulare Hilfsorganisationen sowie private Initiativen einen wesentlichen Teil der Last in bewundernswerter Weise mittragen. Die politische Krise ist keineswegs bloß eine Kommunikationskrise. Vorhandene Sorgen und Ängste ernster nehmen und das Ohr näher am Wähler haben: Damit ist es noch nicht getan.
Wer freilich aus dem Unbehagen und den Ängsten der Bevölkerung politisches Kapital schlagen will, ohne tragfähige Lösungen anzubieten, und die Grundprinzipien einer offenen Gesellschaft infrage stellt, handelt erst recht politisch verantwortungslos.
Die Kirchen, Diakonie und Caritas treten in der Flüchtlingsfrage bislang vor allem für eine gesinnungsethische Haltung ein. Der Vorschlag, die rechtliche Möglichkeit zu schaffen, schon in den Herkunftsländern Asylanträge zu stellen, um Schleppern das Handwerk zu legen, ist sehr erwägenswert. Wenn aber führende kirchliche Repräsentanten wie Kardinal Reinhard Marx, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Frau Merkel öffentlich dafür loben, dass sie aus humanitären Gründen fortgesetzt geltendes EU-Recht bricht, ist das aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch. Ich würde mir wünschen, dass die Kirchen stärker einen verantwortungsethischen Politikansatz unterstützten. Das wäre jedenfalls gut evangelisch.
Ulrich H. J. Körtner, Wien