Psychoszene

Folgen schädlichen Therapeutenverhaltens

Zwei Jahre nach einem Massenrausch bei einem Heilpraktiker-Seminar in der Lüneburger Heide hat der angeklagte Seminarleiter beim Prozessauftakt Anfang November 2017 gestanden, dass die Anklagevorwürfe zu Recht erhoben worden seien. Er habe den 27 Teilnehmern Kapseln mit dem Halluzinogen 2C-E angeboten, die von allen freiwillig genommen worden seien. „Die sieben Quellen – eine Reise durch unser Energiesystem“ lautete der Titel des Seminars. Kosten pro Teilnehmer: 290 Euro. Laut Anklage wollte der Psychologe mit der Droge eine Bewusstseinserweiterung im Rahmen einer Psycholyse erreichen. Bei dieser umstrittenen Therapieform soll durch Substanzen die psychische Abwehr gelockert werden, um einen besseren Zugang zu verdrängten Gefühlen zu finden (vgl. MD 11/2015, 432-437). Das Landgericht Stade hat den 53-Jährigen wegen Besitzes und Abgabe von Drogen nun zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt (Az. 201KLs 161Js 35143/15). Ein Berufsverbot verhängte die Kammer nicht. Der Angeklagte habe auch so schon erhebliche berufliche und wirtschaftliche Konsequenzen zu fürchten, begründete der Richter das Urteil. Zudem muss der Verurteilte für das Verfahren aufkommen, das nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen der vielen Drogenanalysen und Blutuntersuchungen einen fünfstelligen Betrag gekostet hat. Auch den groß angelegten Rettungseinsatz in ähnlicher Höhe muss er voraussichtlich bezahlen. Als Psychotherapeut darf der 53-Jährige vorerst weiter arbeiten. Allerdings könnte er wegen des Drogenexperiments seine Approbation verlieren. Die Psychotherapeutenkammer beschäftigt sich laut Verteidigung bereits mit dem Fall.

Im Jahr 2009 gab es den Fall, dass in einer Berliner Arztpraxis zwei Patienten starben, weil ihnen bei einer ärztlich geleiteten Gruppentherapie eine Überdosis psychoaktiver Substanzen verabreicht worden war. Der Seminarleiter stellte den Teilnehmern ebenfalls in Aussicht, durch Drogen Zugang zu verdrängten Gefühlen zu erhalten, die dann in der psycholytischen Therapie aufgearbeitet werden sollten. Der approbierte Arzt, der selber unter dem Einfluss der bewusstseinserweiternden Medikamente stand, wurde nach dem tragisch verlaufenen Seminar verurteilt und erhielt ein Berufsverbot. Nach dem Verbüßen einer mehrjährigen Haftstrafe hat er im Hebst 2016 wieder zu arbeiten begonnen – nun bietet er als Coach seine Dienste an. Auf seiner neuen Homepage schreibt er, dass er nach einer tiefgreifenden Lebenskrise jetzt als Coach, Supervisor und Meditationsleiter tätig sei. Er arbeite nicht mehr ärztlich und behandle als Coach auch keine Krankheiten. Dennoch möchte er weiter Menschen begleiten und unterstützen. Auf der Liste von therapeutischen Verfahren, die ihn nach eigenen Angaben in den letzten 35 Jahren bereichert und geprägt haben, mischen sich seriöse mit fragwürdigen Methoden.

Der Coaching- und Heilpraktiker-Markt ist zu einem Sammelbecken für Therapeuten geworden, die mit alternativen Methoden heilen wollen. Nach Todesfällen bei Klienten von Heilpraktikern, die sich dort einer Krebsbehandlung unterzogen hatten, will das Bundesgesundheitsministerium bis Ende 2017 neue Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern erarbeiten. Sowohl der Heilpraktiker- als auch der Coaching-Markt bedarf einer stärkeren Qualitätskontrolle, um Klienten zu schützen und Schädigungen zu vermeiden.


Michael Utsch