Islam

Kasseler Erklärung zu Mission und Religionsfreiheit

Ein Jahr nach der gemeinsamen Erklärung des Islamischen Rates von Norwegen und der norwegischen Kirche zur Religionsfreiheit gibt es nun erstmals ein vergleichbares Papier in Deutschland. In Kassel haben Vertreter der beiden evangelischen Landeskirchen in Hessen, der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) und der DITIB im August ein Kommuniqué „Mission und Religionsfreiheit in einem säkularen Staat“ unterzeichnet, in dem es unter Verweis auf das Grundgesetz und die Menschenrechte u. a. heißt: „Jeder Mensch hat das Recht, die Religion seiner Wahl anzunehmen ... Niemand darf zum Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft genötigt oder am Verlassen seiner Religionsgemeinschaft gehindert werden.“

Damit wird § 11 der Islamischen Charta von 2002 (vgl. MD 10/2008, 371ff) präzisiert, vertieft und beidseitig bekräftigt. Dem Dokument treten je eine christliche und eine muslimische Stellungnahme zum Missionsverständnis zur Seite, die die abweichenden Auffassungen über die gemeinsamen Punkte hinaus aufzeigen. Nicht angesprochen wird die von allen islamischen Rechtsschulen vertretene islamrechtliche Einordnung des Abfalls vom Islam (irtidâd) als unvergebbare Sünde, für die die Todesstrafe droht. Es ist zu hoffen, dass das Papier überregional Beachtung findet und über die symbolische Bedeutung hinaus Wirkung entfaltet.


Friedmann Eißler