Keine Approbation für „Krebsheiler“ Hamer
(Letzter Bericht: 11/2015, 429f) Der ehemalige Arzt Ryke Geerd Hamer (geb. 1935) wollte in Deutschland erneut als Arzt zugelassen werden. Im Jahr 1986 war ihm die Zulassung entzogen worden. Hamer, der seit 2007 in Norwegen lebt, hatte 2010 dort einen Antrag auf Wiedererlangung der Approbation gestellt, der abgewiesen wurde. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beschied seinen erneuten Antrag nach einer mündlichen Verhandlung am 7.2.2017 abschlägig.
Hamer lehnt die Schulmedizin ab und behandelt nach den Regeln einer von ihm entwickelten „Germanischen Neuen Medizin“, auch „Germanische Heilkunde“ genannt. Krebs hält Hamer für eine „Krankheit der Seele“ und sieht diese Krankheit als ein „sinnvolles biologisches Sonderprogramm“ an. Nach seinem Modell, das mit antisemitischen Verschwörungstheorien durchsetzt ist, löst ein hochdramatisches Schockerlebnis die Krebserkrankung aus. Weil seiner Ansicht nach seelische Konflikte Tumore entstehen lassen, soll sich durch die Lösung des seelischen Konflikts der Tumor wieder auflösen lassen. Weitere medizinische Maßnahmen seien überflüssig.
Hamer wird für mehrere Todesfälle verantwortlich gemacht und wurde bereits mehrfach rechtskräftig verurteilt. Im Oktober 2016 wurde ihm von der „Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften“ (GWUP) der Schmähpreis „Goldenes Brett vorm Kopf“ verliehen. Die Ablehnung des Antrags auf Wiedererteilung der Approbation begründet das Verwaltungsgericht Frankfurt damit, dass Hamer keine Gewähr für eine zuverlässige Ausübung des ärztlichen Berufes biete, da er die Schulmedizin bei der Behandlung krebskranker Patienten vollständig ablehne. Dies zeige sich darin, dass er Chemotherapie pauschal als „Massenmord“ und „Exekution“ bezeichne.
Michael Utsch