Keine Steuerbefreiung
Keine Steuerbefreiung. (Letzter Bericht: 2/2003, 70) Das Bundesamt für Finanzen hat Scientology keine Steuerbefreiung erteilt. Scientology hatte eine geringfügige Teilfreistellung als Vorstufe zur Anerkennung als Religionsgemeinschaft hingestellt. Von dieser Freistellung sind jedoch nur die 10 % Lizenzgebühren berührt, die jede ihrer Filialen seit jeher an die amerikanische Zentrale abführen muss. Wurde dafür früher eine Steuerpauschale erhoben, bleibt der Gebührenempfänger durch den Steuerdoppelbeschluss nun freigestellt (www.ingo-heinemann.de). Die Freude über diesen "Erfolg" nährt erneut den Verdacht, dass Scientology vor allem aus steuerlichen Gründen Kirche sein will.
Michael Utsch