Kein Bürgerentscheid zur Finanzierung des Düsseldorfer Kirchentags 2027
(Letzter Bericht: 6/2022, 431–436) Das vom „Düsseldorfer Aufklärungsdienst“, einer Ortsgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung, initiierte Bürgerbegehren gegen einen Zuschuss von 5,8 Millionen Euro der Stadt Düsseldorf zur Mitfinanzierung des Evangelischen Kirchentags 2027 ist gescheitert. Das dafür notwendige Quorum von Unterstützungsunterschriften in Höhe von 3 % der Düsseldorfer Stimmberechtigten – entsprechend 14.116 Personen – wurde nicht erreicht. Zum Fristablauf am 21.4.2023 hatten lediglich 10.221 Bürger:innen unterschrieben. Der Düsseldorfer Stadtrat stellte daraufhin am 17.5.2023 fest, dass das Bürgerbegehren nicht zustande gekommen ist, ein Bürgerentscheid somit ausbleibt und die kommunale Mitfinanzierung des Kirchentags bestehen bleibt (Ratsvorlage 159/2023).
Im Rückblick ist zunächst der für Bürgerbegehren ungewöhnlich lange Zeitraum der Unterschriftensammlung bemerkenswert. Der Stadtratsbeschluss zur Mitfinanzierung des Kirchentags war am 23.6.2022 erfolgt, und eigentlich sieht § 26 der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen vor, dass ein gegen diesen Beschluss gerichtetes Bürgerbegehren bereits drei Monate später mit allen Unterschriften eingereicht sein muss. Die Weiterführung der Unterschriftensammlung bis zum 21.4.2023 war die unbeabsichtigte Nebenfolge eines insgesamt als fragwürdig einzustufenden Verhaltens der Düsseldorfer Stadtverwaltung. Diese antwortete auf den bereits am 7.7.2022 gestellten Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens mit fast zweimonatiger Verzögerung und erteilte dann sachlich falsche Auskünfte zu den Kostenfolgen des Bürgerbegehrens, die Ende September 2022 durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf korrigiert wurden. Als der „Aufklärungsdienst“ daraufhin Anfang Oktober die Feststellung der formalen Gültigkeit des Unterschriftenformulars beantragte, wies die Stadtverwaltung durch einen am 28.11.2022 erlassenen Bescheid bereits den Prüfantrag wegen eines angeblichen Formfehlers zurück. Dieser Bescheid der Stadtverwaltung wurde wiederum durch das Verwaltungsgericht als nicht korrekt und ungültig kassiert. Schließlich sah sich der Stadtrat am 2.2.2023 genötigt, die Gültigkeit des Unterschriftenformulars festzustellen. Da all diese Verzögerungen die Stadtverwaltung und nicht der „Aufklärungsdienst“ zu verantworten hatte, wurde die gesetzliche Frist bis zur Abgabe aller Unterstützungsunterschriften immer wieder aufgeschoben und schließlich auf den 21.4.2023 festgesetzt. Faktisch lief die Unterschriftensammlung dadurch über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten (5.10.22 – 21.4.23).
Dass trotz dieses ungewöhnlich langen Sammelzeitraums, zahlreicher publikumswirksamer Straßenaktionen und erheblicher Anstrengungen der Giordano-Bruno-Stiftung zur Mobilisierung externer Unterstützer:innen das für ein Bürgerbegehren notwendige Unterschriftenquorum nicht erreicht wurde, spricht nicht dafür, dass das Anliegen bei der Düsseldorfer Bevölkerung auf fruchtbaren Boden fiel. Die gescheiterte Initiative ist insoweit auch ein Indikator, dass es derzeit keine gesellschaftlichen Mehrheiten dafür gibt, die Unterstützung der Kirchen mit öffentlichen Finanzmitteln zu beenden. Die antikirchlichen Stimmungen sind offenkundig nicht stark genug, um das Quorum für ein Bürgerbegehren zu überspringen. Dennoch kann die Giordano-Stiftung das Ergebnis als Achtungserfolg werten: Unterschriften von etwa 2 % der Bevölkerung sind nicht zu vernachlässigen, auch wenn 3 % notwendig gewesen wären. Und eine Gelegenheit zur Mitglieder- und Sympathisantenwerbung ist eine solche Aktion allemal. Es wird sicher nicht der letzte derartige Versuch gewesen sein.
Edgar Wunder, 01.07.2023