Laizistisches Bündnis fordert Beendigung von Staatsleistungen an die Kirchen
2019 ist ein Jahr der Erinnerungen: an die Weimarer Verfassung bzw. Reichsverfassung (WRV), die am 14. August 1919 in Kraft trat und die erste parlamentarische Demokratie in Deutschland von 1919 bis 1933 begründete. Die sogenannten Religionsartikel der WRV (136, 137, 138, 139, 141) wurden 1948 in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland inkorporiert, das am 23. Mai 1949 feierlich in Bonn nach der Schlusssitzung des Parlamentarischen Rates verkündet wurde. In Art 138 (1) steht der Satz: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ Staatsleistungen – Entschädigungszahlungen für die Enteignung kirchlicher Güter zu Beginn des 19. Jahrhunderts – haben demnach eine klare Rechtsgrundlage. Richtig ist jedoch auch, dass es einen Verfassungsauftrag zu ihrer Ablösung gibt. Er wurde nach 100 Jahren WRV und nach 70 Jahren GG noch nicht umgesetzt.
Nicht die Ablösung, sondern eine sofortige Beendigung der Staatsleistungen wird gegenwärtig von einem laizistischen Bündnis vehement gefordert (BA§TA. Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen, vgl. https://staatsleistungen-beenden.de). Dem Bündnis gehören verschiedene Organisationen an: die Bürgerrechtsbewegung Humanistische Union, das 2017 gegründete und der Giordano-Bruno-Stiftung nahestehende Institut für Weltanschauungsrecht (ifw), der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IKBA), in dem sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen haben, um eine „konsequente Trennung von Staat und Kirche“ durchzusetzen, die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), die das Leitbild eines evolutionären Humanismus und die Vision einer religionsfreien Gesellschaft vertritt, der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO), dem eine ganze Reihe religions- und kirchenkritischer Organisationen angehört und der einen säkularistischen Staat fordert. Die Humanistische Union stellt als Bürgerrechtsbewegung in der Aufzählung eher die Ausnahme dar, da sie sich einem laizistischen Verständnis der Zuordnung von Religion und Politik verpflichtet sieht, jedoch nicht den Anspruch erhebt, eine atheistisch-humanistische Weltanschauung zu vertreten.
Aus dem Parteienspektrum des Bundestages gehören dem Bündnis die Jungen Liberalen, die Linksjugend (‘solid), die Bundesarbeitsgemeinschaft der säkularen Grünen und die Säkularen Sozis an. Weitere regionale Gruppen haben sich dem Bündnis angeschlossen: u. a. die Säkularen Humanisten – GBS Rhein-Neckar e. V., der Bund für Geistesfreiheit, München, die Giordano-Bruno-Stiftung, Regionalgruppe München, das Säkulare Forum Hamburg, die LAG Laizismus – DIE LINKE, Hessen, die Gruppe Religionsfrei im Revier (RiR) und das Säkulare Netzwerk NRW. Eine Unterstützung durch weitere Organisationen wird ausdrücklich gewünscht.
Die genannten Organisationen haben sehr geringe Mitgliederzahlen, spielen in öffentlichen Diskursen jedoch eine bedeutsame Rolle. Ihre inhaltlichen Forderungen lauten: Der Deutsche Bundestag soll ein Ablösegesetz verabschieden (1.), ebenso ein Ablösegrundsätzegesetz (2.). Die Länder sollen die Staatsleistungen ohne Zahlung weiterer Entschädigungssummen einstellen (3.). Die evangelische und die katholische Kirche sollen auf weitere Staatsleistungen verzichten (4.).
Von kirchlichen Repräsentantinnen und Repräsentanten wird eine Ablösung der Staatsleistungen keineswegs abgelehnt. Ein Bundesgesetz müsste den Ablösefaktor vorgeben. Bezogen auf die jährlich gezahlten Staatsleistungen (ca. 500 Millionen Euro) ist von einem Faktor zwischen ca. fünf und ca. fünfzehn die Rede. Die Forderung, Art. 138 umzusetzen, hat Plausibilität. Das laizistische Bündnis will aber keineswegs nur dies. Es will einen laizistischen Staat. Das religionsfreundliche Modell der WRV und des GG soll gerade nicht fortgesetzt werden. Die Erinnerung an den Verfassungsauftrag dient einem religionspolitischen Systemwechsel. Die in der Weimarer Verfassung geforderte Ablösung wird als längst erfolgt betrachtet. Das religionsfreundliche Modell des Verfassungsrechts in Deutschland wird grundsätzlich infrage gestellt: kein Körperschaftsstatus für religiöse Gemeinschaften, kein Einzug der Kirchensteuer durch Finanzämter, kein Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, keine theologischen Fakultäten an Universitäten, keine Lehrstühle für islamische Theologie ...
Im Jahr der Erinnerung an die WRV und das GG sollte nicht nur über Staatsleistungen nachgedacht werden. Zentrale religionspolitische Zukunftsfragen sind zu beantworten. Warum und inwiefern ist die grundgesetzlich eröffnete Möglichkeit einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Staat und Religion auch in Zeiten weltanschaulicher Pluralisierungsprozesse zukunftsfähig? Im Unterschied zu Ländern mit laizistischer Ordnung gewährt und fördert der deutsche Staat die Eigenständigkeit und zivilgesellschaftliche Rolle von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nach dem „Prinzip der respektvollen Nicht-Identifikation“ (Heiner Bielefeldt).
Die in der WRV ausgesprochenen Orientierungen zum Staat-Kirche-Verhältnis und ihre Rezeption im GG können auch angesichts unverkennbarer Prozesse eines zunehmenden religiös-weltanschaulichen Pluralismus eine ausgleichende und dem öffentlichen Frieden dienende Wirkung entfalten. Die grundlegenden Perspektiven der WRV und des GG sind m. E. pluralismusfähig. Es war ein Akt der Weisheit, dass im Verfassungstext kein Staat-Kirche-Verhältnis formuliert und festgelegt wurde, sondern ein Verhältnis des Staates zu den Religionsgesellschaften. Die grundgesetzlich eröffnete Möglichkeit einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Staat und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gilt für alle. Denn der säkulare Rechtsstaat identifiziert sich nicht mit einer bestimmten Religion, sondern ist Heimstatt für alle und gibt den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften „den gleichen weltlichen Boden der freien Entfaltung“ (Martin Heckel).
Reinhard Hempelmann