„Mein Ende gehört mir“?
Zur Diskussion über Sterbehilfe
Können aktive Sterbehilfe und ein ärztlich assistierter Suizid Wege zu einem würdigen Tod sein? Humanistische Organisationen, wie unter anderem der Humanistische Verband Deutschlands, aber auch die Humanistische Union, die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben und der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten beantworten diese Frage mit einem pointierten Ja. Offensichtlich nicht nur sie. Umfragen zeigen, dass die gestellte Frage für zahlreiche Menschen zustimmungsfähig zu sein scheint. Anfang Oktober 2014 starteten in Frankfurt am Main und Berlin großangelegte Kampagnen mit rollenden Großplakaten, auf denen Gesichter prominenter Unterstützer abgebildet sind.
Vonseiten der christlichen Kirchen und zahlreicher anderer Religionsgemeinschaften wird zur aktiven Sterbehilfe demgegenüber Nein gesagt. Das Leben ist die Basis aller weiteren Rechte. Das Tötungstabu darf nicht gelockert werden. Der kirchliche Auftrag lautet: Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe. Wenn Leben und Sterben nicht in des Menschen Hand liegen, kann es kein Konzept für einen schnellen und handhabbaren Tod geben, weder für Ärzte, die dem Leben verpflichtet sind, noch für den Sterbenden selbst und seine Angehörigen. Unterschiedliche weltanschauliche Überzeugungen begründen verschiedene ethische und rechtliche Optionen.
Auch in den Debatten und Gesetzesvorlagen des Deutschen Bundestages und in gesellschaftlichen Diskursen kommen verschiedene Handlungsorientierungen zum Ausdruck. Gegen die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe, organisierte Selbsttötung durch einen Strafrechtsparagrafen zu verbieten, protestierten bereits im März 2014 verschiedene humanistische Organisationen mit Nachdruck: „Die Hoffnung vieler Menschen – auch wenn sie aktuell überhaupt nicht an Suizid denken – für den Fall schlimmster Leiden ohne Aussicht auf Heilung ihr Leben mit der Unterstützung eines Arztes in Würde beendigen zu können, würde dadurch zerstört“ (www.dghs.de). Hingewiesen wird dabei unter anderem auf die Praxis in der Schweiz, den Niederlanden und in Belgien, ebenso im US-Bundesstaat Oregon. Vor allem wird für „Selbstbestimmung bis zum Lebensende“ und für die rechtliche Ermöglichung plädiert, „mit ärztlicher Hilfe … Leiden abkürzen zu können“. Anders als im angekündigten Gesetzesentwurf wird gefordert, die Straffreiheit bei Suizidhilfe in keiner Weise einzuschränken. Das Motto des Bündnisses gegen ein gesetzliches Verbot der Beihilfe zum Suizid lautet: „Mein Ende gehört mir.“1
Ein weiterer Gesetzesvorschlag wurde von vier Wissenschaftlern am 24. August 2014 vorgelegt. Er zielt darauf ab, es Ärzten und nahen Angehörigen zu ermöglichen, Menschen bei der Selbsttötung zu helfen. Der Bundestag wird in den nächsten Wochen über verschiedene Optionen diskutieren und entscheiden.
Die christlichen Kirchen haben gute Gründe, in dieser Diskussion auf die Grenzen menschlicher Selbstbestimmung hinzuweisen. Der Mensch ist ein Beziehungswesen. In den elementaren Lebensakten ist und bleibt er ein angewiesener. Nicht aktive Sterbehilfe, sondern aktive Sterbebegleitung, Fürsorge, die Gewährung menschlicher Nähe und ein weiterer Ausbau palliativmedizinischer Angebote sind das Notwendige und das Wünschenswerte.2
Kein Mensch hat sich selbst hervorgebracht. Jedes Ich verdankt sich einem Du. Freiheit und Selbstbestimmung sind keine absoluten Werte. Selbstbestimmung ist vielmehr zu verstehen als individueller Umgang mit dem eigenen Bestimmtsein. Es ist meines Erachtens überaus problematisch, wenn die Menschenwürde und das Selbstbestimmungsrecht des Menschen in einen fast austauschbaren Zusammenhang gebracht werden. Denn Menschenwürde gilt auch für das schwache, das behinderte, das zu keiner Selbstbestimmung fähige Leben. Es darf nicht dazu kommen, dass sich schwerkranke Menschen dafür rechtfertigen und entschuldigen müssen, dass sie nicht den Weg in den legalen Suizid gehen.
Die Angst der Menschen vor einer kalten Apparatemedizin am Ende des Lebens muss anders beantwortet werden als mit der Freigabe der aktiven Sterbehilfe und des ärztlich assistierten Suizids. Ein legal organisiertes Angebot für die rasche und sichere Abwicklung des gefassten Selbsttötungsbeschlusses würde auf einen Verlust an Menschenwürde hinauslaufen, auch wenn für Humanismus und Humanisierung plädiert wird.
Reinhard Hempelmann
Anmerkungen
1 www.dghs.de/fileadmin/user_upload/Dateien/PDF/10-pressemappe-komplett.pdf (Abruf: 8.10.2014).
2 Vgl. auch www.ekd.de/download/sterbebegleitung_statt_aktiver_sterbehilfe_gt17_2011.pdf .