Missbrauchsvorwürfe bei Jehovas Zeugen
Am 2. Mai 2018 berichtete die Tagesschau in den 20-Uhr-Nachrichten über sexuellen Missbrauch in der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in den Niederlanden. In diesem Zusammenhang habe der niederländische Justizminister Dekker zu einem Treffen von Vertretern der Religionsgemeinschaft und Missbrauchsopfern aufgefordert, das bislang jedoch nicht zustande gekommen sei. Die im November 2017 in den Niederlanden gegründete Organisation „Reclaimed Voices“ (Wiedergewonnene Stimmen) hat nach eigenen Angaben 276 Missbrauchsfälle innerhalb der Glaubensgemeinschaft verzeichnet, darunter auch Taten, die bereits Jahre zurückliegen.
Auch in Großbritannien gibt es Berichte über Missbrauchsfälle in der Religionsgruppe. Im November 2017 hatte die BBC berichtet, dass Missbrauchsopfer von Mitgliedern der Religionsgemeinschaft angehalten worden seien, Missbrauchsfälle nicht zu melden. Die britische Zeitung Guardian berichtete am 8. März 2018, dass die nationale „Independent Inquiry into Child Sexual Abuse“ (IICSA) eine Untersuchung prüfe. Beim Guardian hätten sich mehr als 100 Personen innerhalb weniger Wochen gemeldet und zum Teil darüber berichtet, dass sie von „Ältesten“ der Religionsgemeinschaft angehalten worden seien, Missbrauchsvorwürfe nicht zu erheben und nicht zu melden.
Auch in Finnland hat das Kultusministerium eine Untersuchung wegen Kindesmissbrauchs in der Religionsgemeinschaft gestartet. In Norwegen berichtete die Tageszeitung Faedrelandsvennen am 13. April 2018 in einem zwölfseitigen Bericht über Fälle von Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen.
In Deutschland hat sich im März 2018 der Verein „JW Opfer Hilfe e. V.“ gegründet, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, über Menschenrechtsverstöße bei Jehovas Zeugen, in Sekten und destruktiven Gruppen im Allgemeinen zu informieren und Ausstiegswilligen psychologische Hilfe anzubieten.
Im Abschlussbericht der australischen Royal Commission über Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen (Oktober 2016) wird auf Seite 77 resümiert: „Wir betrachten die Organisation der Zeugen Jehovas nicht als Organisation, die adäquat auf sexuellen Missbrauch von Kindern reagiert. Wir glauben aus folgenden Gründen nicht, dass Kinder angemessen vor dem Risiko des sexuellen Missbrauchs geschützt sind: Die Organisation stützt sich auf veraltete Richtlinien und Praktiken, um auf angebliche sexuelle Misshandlungen von Kindern zu reagieren. Diese Richtlinien und Praktiken unterliegen nicht einer laufenden und kontinuierlichen Überprüfung. Die Strategien und Praktiken sind im Großen und Ganzen völlig unangemessen und ungeeignet zur Anwendung in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Zurückhaltung der Organisation und die fortgesetzte Anwendung von Richtlinien wie die Zwei-Zeugen-Regel in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zeigen einen ernsten Mangel an Verständnis für die Natur des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Das interne Disziplinarsystem der Organisation darüber, wie Klagen über sexuellen Missbrauch von Kindern behandelt werden, ist nicht auf das Kind bzw. Opfer ausgerichtet und bietet dem Opfer wenig oder keine Wahl, wie seine Beschwerde behandelt wird ... Die allgemeine Praxis der Organisation, schwere Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern nicht der Polizei oder den Behörden anzuzeigen, insbesondere wenn das Opfer ein Kind ist, zeigt ein schwerwiegendes Versagen der Organisation, die Sicherheit und den Schutz der Kinder in der Organisation und in der Gemeinschaft zu gewährleisten.“1
In den USA hat ein kalifornisches Berufsgericht am 9. November 2017 gegen den Einspruch der Wachtturm-Gesellschaft (Watchtower Bible and Tract Society of New York, Inc.) entschieden und festgestellt, dass diese entgegen ihrer Einlassung Kontrolle über Dokumente im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen hat und ihre Behauptung der Versuch war, das Gericht in die Irre zu führen.
Nach einem 26 Jahre andauernden Rechtsstreit erlangten Jehovas Zeugen denselben rechtlichen Status wie die großen Religionsgemeinschaften in Deutschland. Als letztes der 16 deutschen Bundesländer verlieh Nordrhein-Westfalen der Religionsgemeinschaft am 27. Januar 2017 den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Auch wenn „Staatstreue“ keine Voraussetzung für die Erlangung des Körperschaftsstatus einer Religionsgemeinschaft ist, gehört die sog. „Rechtstreue“ zu den ungeschriebenen Voraussetzungen, die für die Statuserlangung und -beibehaltung vom Bundesverfassungsgericht verlangt werden. „Rechtstreue“ umfasst unter anderem die Achtung der Rechtsordnung. Einzelne Rechtsverletzungen genügen daher nicht, um die Rechtstreue zu verneinen. Der Nachweis systematischer Vertuschung von Kindesmissbrauch, einhergehend mit der Nötigung der Opfer, von Strafanzeigen abzusehen, könnte die Vermutung der „Rechtstreue“ in Deutschland zumindest beschädigen, wenn eine systematische Vertuschung von Missbrauchsfällen auch hier bekannt werden sollte.
Letztlich wird die systematische Vertuschung von Missbrauch in der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas ein weltweites Problem bleiben, solange Staaten, Gerichte und ihr Gewaltmonopol von der Wachtturm-Gesellschaft keine umfassende Autorität eingeräumt bekommen. Die Entscheidung darüber trifft entsprechend ihrem Selbstverständnis einzig und allein die Spitze der Organisation, die „Leitende Körperschaft“ mit Sitz in Brooklyn/New York, die sich als Regierung Gottes auf Erden betrachtet. Die theokratische Struktur der Religionsgemeinschaft lässt für ein eigenständiges Handeln von Jehovas Zeugen in Deutschland und weltweit in einer derart brisanten Angelegenheit keinen Ermessensspielraum.
Ronald Scholz, Altheim/Alb
Anmerkung
1 www.childabuseroyalcommission.gov.au/sites/default/files/file-list/Case%20Study%2029%20-%20Findings%20Report%20-%20Jehovahs%20Witnesses.pdf . Übersetzung: www.wahrheitenjetzt.de .