Vereinigungskirche

Moon darf möglicherweise wieder in die Bundesrepublik einreisen

(Letzter Bericht: 12/2005, 474; vgl. 8/2002, 250f) Die Einreiseverweigerung gegenüber dem Leiter der Vereinigungskirche alias Familienföderation für den Weltfrieden etc., Moon San-Myong, und seiner Frau Han Hak-Ya ist verfassungswidrig und widerspricht u.a. dem Grundrecht auf freie Ausübung der Religion. Nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.10.2006, das am 9.11.2006 veröffentlicht wurde, wird der Fall zur Neuverhandlung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz zurückgegeben.

Das Ehepaar hatte auf Betreiben des Bundesinnenministeriums seit Ende 1995 auf einer Ausschreibungsliste des Bundesgrenzschutzes für Einreiseverweigerung gestanden, ebenso lange hatte die Vereinigungskirche gegen diese Einreiseverweigerung geklagt, die nach dem Schengener Abkommen alle Schengen-Länder, also die meisten Mitgliedsländer der EU, betraf. Mehrfach, zuletzt 2004, wurde die Ausschreibung verlängert, war allerdings zuletzt durch den Einreiseverweigerungsdispens mehrerer Schengenländer unterlaufen worden.

Die Begründung des Koblenzer Gerichts (und des Bundesinnenministeriums), es seien mit einer Einreise Moons Sicherheitsrisiken und eine Gefahr für die öffentliche Ordnung verbunden, wurde vom BVG als nicht zutreffend erachtet und jedenfalls nicht als legitime Gründe für die Einschränkung des GG Art. 4,1 und 2 (Schutz der Religionsfreiheit) gesehen. Es wurde noch einmal auf die weltanschauliche Neutralität des Staates und seine notwendige Enthaltsamkeit bei der Beurteilung religiöser Inhalte hingewiesen: Bei Glaubensfragen und internen Angelegenheiten dürften Religionsgemeinschaften nicht unbedingt auf Wertvorstellungen des Staates festgelegt werden.

Anlass für das Einreiseverbot war eine VK-Veranstaltung im Herbst 1995 gewesen, an der Moon einen Vortrag hätte halten sollen. Die Vereinigungskirche hat in Deutschland zwischen 800 und 900 Mitgliedsfamilien, die Sinnhaftigkeit des Einreiseverbots war vielfach bezweifelt worden.


Ulrich Dehn