Neuapostolische Kirche

NAK als Gastmitglied in die ACK Baden-Württemberg aufgenommen

(Letzter Bericht 8/2016, 309-311) Die Neuapostolische Kirche (NAK) hat einen weiteren Etappensieg auf ihrem Weg zur Mitgliedschaft in der Bundes-ACK errungen. Am 31.3.2017 wurde sie als Gastmitglied in die ACK Baden-Württemberg aufgenommen. Dies ist nach Mecklenburg-Vorpommern die zweite Mitgliedschaft in einer regionalen ACK (lokale ACK-Mitgliedschaften gibt es bereits mehrere Dutzend). In Baden-Württemberg hatten ab 2001 die ersten ökumenischen Gespräche zwischen NAK und ACK stattgefunden, und die daraus entstandene „Orientierungshilfe“ für den praktischen Umgang (2008) war die Grundlage für ein ähnliches Dokument der Bundes-ACK von 2015. Inhaltlich ist man im Wesentlichen noch auf dem damaligen Stand, das heißt, die NAK ist ebenso wie die meisten anderen ACK-Mitglieder bei der Amts- und Sakramentstheologie recht weit von anderen Kirchen entfernt.

Unmittelbar nach der Aufnahme goss die württembergische Landeskirche Wasser in den Wein, indem sie in einem Rundschreiben auf die begrenzte Bedeutung einer regionalen ACK-Aufnahme hinwies. Sie teilte mit, die Übernahme eines Patenamtes durch Mitglieder der NAK sei nach wie vor nicht möglich, da sich die ACK-Regelung in der Taufordnung auf Vollmitglieder der Bundes-ACK beziehe. Auch bei der kirchlichen Anstellung von NAK-Mitgliedern bleibt es bei der bisherigen Regelung. Eine „Genehmigungsfiktion“, also die anstellungstechnische Behandlung von Bewerbern aus ACK-Mitgliedskirchen wie Mitglieder der eigenen Kirche, sei nur bei Kirchen möglich, die Voll- oder Gastmitglieder der Bundes-ACK sind. Die Gastmitgliedschaft in einer regionalen ACK spiele hierbei keine Rolle. Damit wird allerdings die sogenannte „ACK-Klausel“, die Mitgliedern von ACK-Kirchen die Anstellung in anderen Kirchen als der eigenen ermöglichen soll, entgegen ihrer Intention und ihrem Verständnis innerhalb der EKD ausgelegt. Denn in einem Merkblatt der ACK vom 1.8.2013 heißt es explizit: „Zugrundezulegen sind immer die Liste der ACK-Mitgliedskirchen auf Bundesebene (www.oekumene-ack.de) sowie die Liste der ACK-Mitgliedskirchen auf regionaler, also auf Landesebene (www.ack-bw.de).“ Innerhalb der EKD soll dabei auch nicht zwischen Voll- und Gastmitgliedschaft unterschieden werden, denn hier ist nur die Rede von „der ACK angeschlossenen“ Kirchen. Nur die Mitgliedschaft in lokalen ACKs wird an dieser Stelle anders gewichtet.


Kai Funkschmidt