Neubegründung der islamischen Theologie?
Benjamin Idriz, Imam der Islamischen Gemeinde Penzberg e.V., hat sich anlässlich des vom Wissenschaftsrat in Kooperation mit dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und der Stiftung Mercator veranstalteten Kongresses „Vielfalt der Religionen – Theologie im Plural“ am 16./17. Juni 2010 in Berlin für eine Neubegründung der islamischen Theologie ausgesprochen.
Die Islamische Gemeinde Penzberg (IGP) ist nicht nur durch eine architektonisch aufsehenerregende Moschee sowie das Projekt „Zentrum für Islam in Europa – München“ (ZIE-M), dessen Vorsitzender Idriz ist, überregional bekannt geworden. Der Verfassungsschutz wirft dem Verein Kontakte zu Islamisten vor. Die Gemeinnützigkeit wurde entzogen. Im Mai 2010 wurde der Antrag der IGP auf Unterlassung der Erwähnung im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2008 durch das Verwaltungsgericht München abgelehnt. Die beanstandeten Aussagen entsprächen der Wahrheit und könnten veröffentlicht werden. Die IGP, die sich als „unabhängige, multinationale, neutrale und offene religiöse Gemeinde“ versteht, dementierte.
Nun ist Idriz in seinem Referat mit besonderer Entschiedenheit dafür eingetreten, die islamische Theologie „mit neuen Methoden neu [zu] begründen“. Er betont die Notwendigkeit, bei der Auslegung der Texte den kulturellen und historischen Kontext zu beachten. Der Vernunft sei Vorrang einzuräumen, um einem wortwörtlichen Verständnis die Analyse von Zweck und Ziel der Texte entgegenzusetzen. „Grundrechte und -freiheiten der Menschen“ rücken in den Mittelpunkt des Interesses. Indem er sich gegen die Vorstellung einer ewigen, nicht verhandelbaren Scharia wendet und Kalifat und Imamat als überkommene Staatsmodelle ablehnt, setzt Idriz andere Akzente als sein Lehrer Mustafa Ceric, Großmufti von Sarajevo. Freilich bleiben durch die Rückbindung an die klassischen „maqasid“ (Ziele) der Scharia Fragen offen, die etwa die formale und inhaltliche Ausgestaltung der Menschenrechte betreffen.
Das von Idriz umrissene hermeneutische Programm ist sicherlich interpretationsfähig und interpretationsbedürftig. Es markiert jedoch eine Position, die durch die klare Unterscheidung des Wortlauts der Grundtexte von deren vernunft- und zeitgemäß zu analysierenden Zielen und die damit als möglich und nötig behauptete Revision von Schariabestimmungen weit über das hinausgeht, was in dieser Hinsicht weithin vertreten wird. Sie verdient Aufmerksamkeit, um von hier aus weitere Klärungen des Stellenwertes und der Bedeutung der Scharia heute zu erreichen. Wir dokumentieren den Vortrag gekürzt unter Berücksichtigung der Lang- und der Kurzfassung (beide vom Autor, vgl. www.islam-penzberg.de/76401/192801.html und www.islam.de/16008.php).
Friedmann Eißler