Neuerliche Niederlage vor Gericht
Neuerliche Niederlage vor Gericht. (Letzter Bericht: 11/2002, 346f) Es hätte eine beispiellose juristische Vorführung der Kirchen werden sollen: Anfang März 2002 hatten die Anwälte Dr. Christian Sailer und Dr. Gert-Joachim Hetzel für das Universelle Leben (UL) beim Landgericht München I Klage auf Schadensersatz gegen die Evangelische Landeskirche Bayerns eingereicht. Damals hieß es in der von den Anwälten verbreiteten Pressemeldung: "Ausgerechnet die Institutionen mit der größten kriminellen Vergangenheit der Geschichte erdreisten sich in Deutschland, wieder geistigen Terror gegen Andersdenkende auszuüben." Zur Begründung für diese eigenwillige These wurde an Martin Luther erinnert: "Der Gründer des evangelisch-lutherischen Ablegers dieser Kirche rief zum Massenmord an Bauern auf, empfahl Andersgläubige dem Henker und forderte die Brandschatzung jüdischer Synagogen. Luther war am Ende seines Lebens ein Krimineller, der heute wegen Volksverhetzung, Anstiftung zu Mord, Landfriedensbruch und Brandstiftung angeklagt würde."
Namentlich richtete sich die Klage des UL gegen den bayerische Beauftragten für Sekten- und Weltanschauungsfragen, Dr. Wolfgang Behnk, dem in der genannten Presseerklärung "eine Vielzahl von Lügen und Verunglimpfungen" vorgeworfen werden.
Mit der 133 Seiten umfassenden Klage wollte das UL jedoch nicht nur gegen Wolfgang Behnk vorgehen, sondern "die Gesamtwirkung des jahrelangen Rufmords" juristisch klären lassen. Konkret wurde der Antrag gestellt, die evangelische Landeskirche dazu zu verurteilen, an das UL "als Entschädigung für die Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen vom Gericht zu bemessenden Geldbetrag zu zahlen".
Mit einer Entscheidung vom 17.12. 2002 hat die 9. Zivilkammer des Münchner Landgerichts die Klage abgewiesen. Ausdrücklich wurde der Landeskirche zugebilligt, "sich im öffentlichen Meinungskampf mit anderen Glaubensgemeinschaften auseinander zu setzen. Im Rahmen der Meinungsäußerung sind ihr auch scharfe und kritische Bemerkungen gestattet. Die angegriffenen Äußerungen des Sektenbeauftragten lassen stets das Anliegen erkennen, einer von der Beklagten als gefährlich angesehenen Organisation öffentlich entschieden entgegenzutreten und dadurch Menschen vor den Risiken einer Involvierung zu warnen, ohne dabei die Grenzen zur Schmähkritik zu überschreiten. Auch häufiger geäußerte Kritik, die sich im Rahmen des Grundrechts der Meinungsfreiheit hält, muss die im öffentlichen Leben stehende Glaubensgemeinschaft Universelles Leben hinnehmen, selbst wenn sie dadurch in der Öffentlichkeit an Ansehen verloren hat." (Az.: 9 O 3956/02)
Die umfangreiche Klageschrift ist noch (20.1. 2003) im Internet unter der Adresse www.sailer-hetzel.com/ zu finden.
Andreas Fincke