Jehovas Zeugen

Opferschutz-Initiative

(Letzter Bericht: 4/2019, 153f) Die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen geht bekanntlich auf eine 1870 von Charles T. Russell (1852 – 1916) gegründete Endzeitbewegung zurück. Russell und seine Freunde berechneten zunächst für den Jahreswechsel 1872/1873 ein schreckliches Ende für den Planeten Erde mit Millionen von Toten und einer sichtbaren Wiederkunft Christi. Als dieser Zeitpunkt ohne Auffälligkeiten verstrichen war, gründete Russell einen Bibelstudienkreis und gab ab 1879 eine Zeitschrift heraus, die später in „Der Wachtturm“ umbenannt wurde. In „Ernste Bibelforscher“ genannten Lese- und Gesprächskreisen wurden seitdem die Bibel und der „Wachtturm“-Vorläufer studiert. Nach dem Tod Russells entstanden erbitterte Machtkämpfe um die Nachfolge, die der Jurist Joseph F. Rutherford (1869 – 1942) gewann. Am 26. Juli 1931 benannte der nun zweite Präsident die Gruppe in „Jehovah’s Witnesses“ um. Er änderte die bisher lockeren Gemeinschaftsregeln in eine straffe Organisationsstruktur. Rutherford beseitigte demokratische Prinzipien, beispielsweise wurden früher frei gewählte Älteste nun durch von ihm bestimmte Versammlungsleiter ersetzt. Es entstand ein Netz gegenseitiger Kontrolle, und aus engagierten Laien und interessierten Bibellesern wurden geschulte Wachtturm-Missionare. Rutherford perfektionierte die strategisch geplanten Hausbesuche, und auch die monatlichen Predigtdienstberichte und die jährlichen Kongresse gehen auf ihn zurück.

Bezugnehmend auf den Tag der Gründung der Zeugen Jehovas hat der Verein „JW Opfer-Hilfe“ den 26. Juli als „Wachtturm-Opfer-Gedenktag“ ausgerufen. An diesem Tag wurde in diesem Jahr zum Beispiel auf dem Berliner Alexanderplatz durch einen Infostand auf Grund- und Menschenrechtsverletzungen bei Jehovas Zeugen aufmerksam gemacht. Zahlreiche ehemalige Mitglieder kamen mit interessierten Passanten und Pressevertretern ins Gespräch. Der Verein will vor allem darauf hinweisen, dass es auch in der freiheitlich-demokratischen Gesellschaft eine religiöse Organisation gibt, die ihre Mitglieder dazu nötigt, jeglichen Kontakt zu ehemaligen Mitgliedern abzubrechen. Psychologische Beratungsstellen kennen zahlreiche Fälle, wo durch diese Regel in den vergangenen Jahrzehnten Familien auseinandergerissen wurden. Eltern sprechen etwa nicht mehr mit ihren erwachsenen Kindern, oder umgekehrt verweigern Söhne und Töchter den Kontakt zu ihren Eltern, oder Großeltern ignorieren ihre Enkelkinder auf der Straße, weil dies die Regel für den Umgang mit „Abtrünnigen“ vorschreibt. Bei Jehovas Zeugen wird diese Regel als „liebevolle Vorkehrung“ bezeichnet, um „Sünder“ zurückzugewinnen und wieder auf die rechte Bahn zu bringen. Von ehemaligen Mitgliedern wird das jedoch eher als Erpressung wahrgenommen, hindere diese Regel doch einerseits viele Austrittswillige am Verlassen der Organisation, weil sie hier ihr einziges soziales Umfeld finden. Andererseits werden Ausgetretene zum Wiedereintritt gezwungen, um überhaupt wieder in Kontakt zu ihren Angehörigen zu gelangen. Erfahrungsberichten zufolge hat diese Praxis der sozialen Isolation schon viele Menschen in Verzweiflung, Depression und sogar Einzelne in den Suizid getrieben. In beeindruckenden Interviews berichten Ehemalige auf der Interseite des Vereins, welche zerstörerischen Auswirkungen die soziale Isolierung – aus Sicht der Religionsgemeinschaft „die liebevolle Maßnahme Jehovas“ – auf ihr Leben hatte (www.jw.help ).

Der Verein hat die im Folgenden zitierten Forderungen an die Religionsgemeinschaft gestellt. Ob und wie das deutsche Zweigbüro in Selters auf diese Forderungen eingehen wird, bleibt abzuwarten.


Michael Utsch


Unsere Forderungen an Jehovas Zeugen (KdöR)

Schutz von Familie und Beziehungen

– Keine soziale Ächtung und kein Kontaktverbot. Keine Diskriminierung bei Austritt und Ausschluss. Achtung des Grundrechts auf ‚negative Religionsfreiheit‘.

– Keine Anwendung der Zwei-Zeugen-Regel bei Kindesmissbrauch und häuslicher Gewalt.

Achtung von Staat und Gesetzen

– Achtung des Staates als höchste gesetzgeberische Instanz und Achtung der Grundrechte.

– Vollständige Umsetzung der europäischen Datenschutz-Verordnung, einschließlich des Verfügungsrechts über alle persönlichen Daten.

– Keine interne Gerichtsbarkeit, welche staatliche Standards/Gesetze unterläuft.

Schutz der Kinder

– Behandlung von Kindesmissbrauch als Verbrechen, das in der Zuständigkeit der Behörden liegt, sowie Aufhebung der 2-Zeugen-Regel.

– Öffentliche Entschuldigung und Entschädigung für Betroffene.

– Keine psychische Gewalt durch Verängstigung von Kindern mit Vorstellungen wie Teufel, Dämonen und Harmagedon.

– Keine psychische Gewalt infolge Überforderung von Kindern durch stundenlanges Stillsitzen, Vermittlung nicht angemessener Inhalte oder Mitnahme in den Predigtdienst.

– Keine psychische Gewalt durch Isolation von Kindern durch Verbote bezüglich ‚weltlicher‘ Bräuche wie Geburtstags-Feiern sowie das Schlechtmachen von ‚weltlichen Menschen‘.

– Mitgliedschaft durch Taufe erst ab Volljährigkeit.

Schutz des Lebens

– Kein Blutverbot im medizinischen Bereich.

Schutz vor Diskriminierung

– Keine Diskriminierung von Frauen.

– Aufhebung der Zwei-Zeugen-Regel bei häuslicher Gewalt.

– Keine Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und anderen Bevölkerungsgruppen außerhalb heteronormativer Vorstellungen.

Achtung der Lebensgestaltung der Mitglieder

– Keine Einmischung in privateste Belange wie z. B. das Sexualleben und Verhütung.

– Keine Stigmatisierung von politischer und gesellschaftlicher Teilhabe.

– Keine Stigmatisierung von höherer Bildung oder Karriere.

Schutz vulnerabler Personen

– Aktive Zusammenarbeit mit professionellen (psychologischen/psychiatrischen) Hilfsangeboten bei psychischen Notsituationen oder Erkrankungen von Mitgliedern.“

Quelle: http://jw.help/ueber-uns