Plädoyer für eine sich selbst begrenzende Freiheit - Zur Kontroverse über PID

Gegenwärtig wird heftig über ein Für und Wider hinsichtlich der Präimplantationsdiagnostik (PID) gestritten: in der Gesellschaft, in den Parteien, in den Kirchen, im Deutschen Bundestag. Bis zum Sommer dieses Jahres soll PID gesetzlich geregelt werden. Kontrovers diskutiert wird dabei über die Frage, ob man durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryonen vor ihrer Implantation in die Gebärmutter genetisch untersuchen darf, um vererbbare schwere Erkrankungen festzustellen und genetisch belastete Embryonen auszuschließen.

Die Befürworter stellen die Chancen von PID heraus: Auch Paaren, bei denen ein genetisches Risiko besteht, sollte der Wunsch nach einem Kind erfüllt werden. PID verhindert Spätabtreibungen. Die Anwendung von PID kann gesetzlich festgelegt und begrenzt werden. Der PID liegt ein Schutzkonzept für das ungeborene Leben zugrunde, das mit den Regelungen beim Schwangerschaftsabbruch vergleichbar ist. Die Gegner halten dagegen: Durch PID wird die problematische Erlaubnis zur Unterscheidung zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem Leben gegeben. PID ist ein weiterer Schritt zur Lockerung des Embryonenschutzes. Indikationslisten für die Anwendung von PID sind diskriminierend für Menschen mit Behinderungen. Der Versuch, PID auf ganz wenige Fälle einzugrenzen, dürfte kaum gelingen.

Der Deutsche Ethikrat gab in seiner am 8. März 2011 publizierten Stellungnahme kein einheitliches Votum ab. Neben dem Statement für eine begrenzte Zulassung, von 13 Mitgliedern unterstützt, steht das andere Votum, in dem sich 11 Mitglieder für ein gesetzliches Verbot aussprechen. Die Stellungnahmen pro und contra PID stellen konträre Entscheidungsoptionen dar. Zuvor hatte der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sein bisheriges Plädoyer für ein Nein zu PID im Grundsatz bekräftigt. „Wenn sich der Rat der EKD erneut dafür ausspricht, Grenzen der Verfügbarkeit über menschliches Leben anzuerkennen und die PID zu verbieten, dann geschieht das in dem Bewusstsein des Dilemmas, dass auch das Verbot der PID anderen Menschen nicht oder kaum Erträgliches zumuten kann.“ In der Stellungnahme wird allerdings auch zum Ausdruck gebracht, dass das Gremium darin uneins ist, ob in begrenzten Ausnahmefällen, „wo es um die Lebensfähigkeit des Embryos während der Schwangerschaft geht, PID zulässig sein sollte“.

Wie die Kontroversen zeigen, stehen ethische Entscheidungen und Orientierungen in einem engen Zusammenhang mit religiös-weltanschaulichen Überzeugungen. Wer etwa sagt, dass der frühe Embryo noch kein Mensch sei „im engeren, eigentlichen Sinn“, so der evangelische Sozialethiker Hartmut Kreß, hat mit dieser Auffassung die Basis für eine die PID legitimierende ethische Urteilsbildung gelegt. Ebenso haben diejenigen, die betonen, dass wir es „von der natürlichen oder künstlichen Befruchtung an ... mit einem menschlichen Wesen zu tun haben“, so der evangelische Theologe Wilfried Härle, mit dieser Orientierung die ethische Rechtfertigung von PID ausgeschlossen. Die eine Perspektive legitimiert dieses Verfahren mit dem Schutz menschlicher Gesundheit, die andere rückt Menschenwürde, Lebensschutz von Anfang an in den Vordergrund und verneint einen Umgang mit potenziellem menschlichem Leben, der von der Absicht bestimmt ist, genetisch geschädigte Embryonen zu verwerfen. Das Konzept eines Lebensschutzes von Anfang an steht in Spannung zu einer szientistisch-pragmatischen Perspektive, die sich u. a. aus dem Gesundheitsschutz für die Frau und der Vermeidung von Krankheiten und Behinderungen begründet.

Die größeren Zusammenhänge, in denen die Kontroverse über PID stattfindet, legen es meines Erachtens nahe, sich für ein Verbot auszusprechen. Das technisch Machbare und das ethisch Verantwortbare sind keineswegs identisch. Der technisch-wissenschaftliche Fortschritt, der Visionen von einem unbeschädigten, optimierten Menschsein nährt, ist in seiner Zwiespältigkeit wahrzunehmen. Nur eine sich selbst begrenzende Freiheit hat Zukunft. Wir dürfen nicht alles tun, was wir tun können. Vielmehr geht es auf vielen Feldern ethischer Entscheidungen heute darum, die Selbstbegrenzung menschlicher Freiheit einzufordern. Pragmatismus und das Pathos der Ideologiefreiheit verhindern heute nicht selten ein redliches Nachdenken über die langfristigen Folgen unseres Handelns. In dem Statement des Ethikrates für ein gesetzliches Verbot von PID wird am Schluss mit Recht darauf hingewiesen, dass ein aufgeklärtes Verhältnis zum Technisch-Machbaren auch bedeuten kann, Entscheidungen zu seiner Begrenzung zu treffen.

Dass wissenschaftlicher Fortschritt immer neue Grenzen überschreitet, ist ein in der Natur der Sache liegendes Geschehen. Im Grundsatz begrüßenswerte Ziele medizinischen Handelns dürfen allerdings nicht darüber bestimmen, ab wann menschliches Leben zu schützen ist. Sind wir nicht längst auf eine „schiefe Ebene“ geraten, fragte Jürgen Habermas bereits vor knapp zehn Jahren im Zusammenhang der Debatte über Stammzellenforschung. Welche Folgewirkungen wird ein instrumentalisierender Umgang mit menschlichen Embryonen und das Konzept eines abgestuften Lebensschutzes nach sich ziehen? „Der Therapeut kann sich zu dem behandelten Lebewesen auf der Grundlage eines begründet unterstellten Konsenses so verhalten, als sei es schon die zweite Person, die es einmal sein wird“ (Habermas, in: Die Zeit vom 24.1.2002). Eine andere, instrumentalisierende Stellung nehmen der Arzt und die Eltern ein, die die Embryonen einer Kontrolle ihrer Qualität unterwerfen. Es erstaunt schon, dass einige evangelische Sozialethiker von ihrer Kirche in dieser Debatte vor allem eines erwarten und einfordern: Modernitätskonformität. Die Debatte über ethische Orientierungen im Zusammenhang mit PID muss weitergehen. Die christlichen Kirchen werden in dem Maße Gehör finden und auf Resonanz stoßen, in dem sie etwas Eigenes zu den anstehenden Fragen zu sagen in der Lage sind, also erkennbar bleiben in ihrer Orientierung an den grundlegenden Perspektiven christlichen Schöpfungsglaubens, die angesichts heutiger Diskurse und Kontroversen neu zu erschließen sind.


Reinhard Hempelmann