Rheinland-Pfalz muss als 13. Bundesland Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen
(Letzter Bericht: 4/2011, 152f) „Jehovas Zeugen obsiegen gegen das Land.“ Mit diesen altertümlichen, aber in der Frontstellung entlarvenden Worten ist die Pressemitteilung aus Selters vom 26.1.2012 überschrieben. Nachdem das Land Berlin der Religionsgemeinschaft 2006 nach einem mehrjährigen Rechtsstreit die Körperschaftsrechte verliehen hatte, wurde den entsprechenden Anträgen in den meisten anderen Bundesländern stattgegeben, auch wenn oft erst hohe juristische Hürden genommen werden mussten. Das Verwaltungsgericht in Mainz hat nun im Januar 2012 einen Ablehnungsbescheid der Landesregierung Rheinland-Pfalz zurückgewiesen, die die Rechtstreue der Gemeinschaft angezweifelt hatte. Das Gericht konnte keine Anhaltspunkte für Zweifel an der Rechtstreue von Jehovas Zeugen finden.
Im vergangenen Jahr wurden in Baden-Württemberg und Bremen Anträge der Zeugen Jehovas auf die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts zurückgewiesen. In diesen beiden Bundesländern und auch in Nordrhein-Westfalen befinden sich Anträge der Zeugen Jehovas zurzeit noch in juristischer Prüfung.
Die rechtlichen Möglichkeiten, die sich aus der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts ableiten, nehmen die Zeugen Jehovas allerdings praktisch nicht in Anspruch. Weder machen sie steuerrechtliche Ausnahmen geltend, noch arbeiten sie in Gremien der Medienaufsicht mit. Kritiker vermuten als Hauptmotiv für die immensen Anstrengungen um den Körperschaftsstatus den öffentlichen Imagegewinn.
Michael Utsch