Scientology weiter unter Beobachtung
(Letzter Bericht: 5/2004, 195) Vermutlich haben die neuerlichen schlechten Nachrichten aus Deutschland die Feierlaune der Hubbard-Anhänger getrübt. Pünktlich zum 50. Geburtstag – im Dezember 1954 öffnete die erste „Church of Scientology“ in Kalifornien ihre Türen – wurde nämlich in Deutschland eine Klage abgewiesen, die Symbolcharakter hat. Anwälte der Scientology Kirche Deutschland e.V. (München) hatten im April 2003 beim Verwaltungsgericht Köln die Einstellung der Scientology-Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gefordert. Deutschland, das wegen seiner angeblichen Diskriminierung von religiösen Minderheiten zur Zielscheibe einer heftigen Dauerkritik durch die Scientology-Organisation (SO) wurde, sollte nun per Gerichtsentscheid zum Einlenken gebracht werden. Die 64 Seiten umfassende Klageschrift der SO argumentiert, dass es keinen einzigen tatsächlichen Anhaltspunkt für die Behauptung gebe, die Organisation verstoße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Im November 2004 – also kurz vor dem Jubiläum der SO – wies das Verwaltungsgericht Köln diese Unterlassungsklage jedoch ab. Aus einer Vielzahl von Quellen ergäbe sich, so das Gericht, dass die SO zum Ziel habe, wesentliche Grund- und Menschenrechte wie die Menschenwürde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft zu setzen oder einzuschränken. Zudem strebe Scientology eine Gesellschaft ohne allgemeine und gleiche Wahlen an: „Diese verfassungsfeindlichen Zielsetzungen rechtfertigen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz auch heute noch“ (Az 20 K 1882/03).
Deutschland bleibt für die Scientology-Organisation eine harte Nuss. Die wohlinformierte deutsche Öffentlichkeit ist mittlerweile gegenüber Erfolgsversprechen skeptisch geworden, was sich vermutlich auch auf die Mitglieder- und Anhängerzahlen der SO auswirkt. Sprach die Organisation früher von 30 000 deutschen Scientologen, ist jetzt von 12 000 die Rede.
Michael Utsch