Freikirchen

Staatliche Anerkennung von Freikirchen in Österreich

Fünf Freikirchen haben sich Anfang des Jahres in Österreich zusammengeschlossen, um als Religionsgemeinschaft die staatliche Anerkennung zu bekommen. Am 26. August 2013 wurde durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur im Bundesgesetzblatt die positive Entscheidung zu ihrem Antrag verlautbart. Zu den Gemeinschaften, die jetzt „Freikirchen in Österreich“ heißen, gehören der Bund der Baptistengemeinden, die Freie Christengemeinde/Pfingstgemeinde, der Bund evangelikaler Gemeinden, die mennonitische Freikirche sowie die „Elaia Christengemeinden“ (elaia – griech. „Ölbaum“).

Die Entscheidung der einzelnen Freikirchen zum Zusammenschluss war durch Pragmatismus und von dem Willen bestimmt, die formalen Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung zu schaffen. Zuvor waren sie Bekenntnisgemeinschaften. Das österreichische Bekenntnisgemeinschaftsgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen Gemeinschaften staatliche Anerkennung bekommen können. Eine formale Voraussetzung dafür ist eine Mindestmitgliedschaft von zwei Promille der österreichischen Gesamtbevölkerung. Gegenwärtig sind das ca. 17000 Mitglieder. Erst durch den Zusammenschluss konnte die Voraussetzung einer entsprechend großen Mitgliederzahl erfüllt werden. Zusammen haben die Gemeinschaften ca. 20000 Mitlieder in 160 Gemeinden. Einzelanträge freikirchlicher Gemeinschaftsbildungen waren in früheren Jahren abgelehnt worden, so etwa der Antrag der Mennoniten aus dem Jahre 2009. Der neue Status stellt die Freikirchen im Grundsatz religionsrechtlich mit anderen Kirchen und Religionen gleich. Insgesamt sind es inzwischen 16 Religionsgemeinschaften, denen vonseiten des Staates diese Anerkennung verliehen wurde. Die Freikirchen in Österreich planen jetzt, den ca. 3000 freikirchlichen Schülerinnen und Schülern Religionsunterricht zu erteilen.

Vonseiten der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche wurde der Antrag auf staatliche Anerkennung ausdrücklich unterstützt. Die Evangelische Allianz Österreichs begrüßte die Entscheidung. Durch den Zusammenschluss ist freilich auch die Notwendigkeit gegeben, die Verschiedenheit der freikirchlichen Traditionen auszuhalten. Ein profilierter wortbezogener Evangelikalismus und das Anliegen der pfingstlich-charismatischen Frömmigkeit können durchaus spannungsvoll in Beziehung stehen. Die wachsende Zahl christlicher Migrationsgemeinschaften im Kontext freikirchlicher Gemeinschaftsbildungen stellt ebenso für alle Seiten eine Herausforderung dar. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, interkulturellen Verständigungsbemühungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Insgesamt macht der Vorgang deutlich, dass freikirchliche Gemeinschaftsbildungen eine wachsende öffentliche Resonanz erfahren und zur stilistischen Vielfalt und zur Pluralisierung des Christlichen beitragen.


Reinhard Hempelmann