Gesellschaft

Sterbehilfe

Rechtzeitig zur diesjährigen ökumenischen "Woche für das Leben", die 2003 unter dem Thema "Chancen und Grenzen des medizinischen Fortschritts" stattfand (vgl. www.ekd.de), haben die christlichen Kirchen die zweite Auflage ihrer "Christlichen Patientenverfügung" herausgebracht. Die 25-seitige Handreichung mit einem entsprechenden Formular wurde erstmals 1999 von der evangelischen und katholischen Kirche und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) herausgegeben. Über 1,3 Millionen Exemplare wurden bisher weitergegeben. In einer Einführung werden Fragen zu Tod und Sterben behandelt und Möglichkeiten einer Sterbebegleitung gezeigt. Die Verfügung selber bestimmt für den Fall, dass ein Patient seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann, keine lebensverlängernden Maßnahmen vorzunehmen, wenn es zu einem "nicht behebbaren Ausfall lebenswichtiger Funktionen" des Körpers kommt. Jede Form aktiver Sterbehilfe lehnen die christlichen Kirchen strikt ab.

Das kombinierte Formular verbindet die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung. Darin sollen individuelle Vorstellungen und Behandlungswünsche festgehalten werden. Das Formular gibt bewusst keine konkreten Behandlungsanweisungen, um die persönliche Entscheidungsfreiheit zu wahren. Durch die vorsorgliche Bestimmung einer Vertrauensperson oder einer betreuenden Person werden Menschen genannt, die darauf achten, dass die Verfügung während der Krankheits- und Sterbephase eingehalten wird. Die große Verbreitung der Patientenverfügung belegt, welch hoher Orientierungsbedarf zu dieser umstrittenen medizinethischen Frage besteht.

Michael Utsch