Streitfall Biomedizin
(Letzter Bericht: 1/2004, 12ff, 35f; 11/2004, 430f) Es klang wie ein schlechter Scherz, war aber bittere Realität: Eine Texanerin, die den Tod ihrer siebzehn Jahre alten Hauskatze nicht verwinden konnte, hat sich zum letzten Weihnachtsfest für 50.000 Dollar ein geklontes Tier herstellen lassen, das dazu aus dem Erbgut der eingegangenen Katze herangezüchtet worden war. Die Besitzerin sagte, der kleine Kater sei identisch mit ihrer alten Katze und habe die gleiche Persönlichkeit wie diese. Das kalifornische Unternehmen, das die erste Klonkatze Amerikas gezüchtet hat, will bis Ende des Jahres 50 weitere Katzen klonen und hofft, bis Mai auch den ersten geklonten Hund an einen Haustierliebhaber liefern zu können.
Im Augenblick sind solche Art „Dienstleistungen“ in Deutschland noch verboten. Im Hinblick auf die Humanbiologie hatte der Nationale Ethikrat der Bundesregierung nach einjährigen Beratungen im September letzten Jahres empfohlen, an den bestehenden Einschränkungen für die Forschung mit menschlichen Embryos festzuhalten. Das 2002 verabschiedete Stammzellen-Gesetz verbietet die Herstellung embryonaler Stammzellen in Deutschland. Die Einfuhr dieser Zellen zu Forschungszwecken wurde jedoch in Grenzen zugelassen. Im Nationalen Ethikrat treffen allerdings sehr unterschiedliche Positionen aufeinander, wie aus der Stellungnahme zu ersehen war: zwölf Mitglieder sprachen sich für das Klonen zu Forschungs- und Therapiezwecken aus, und nur fünf lehnen dies ausdrücklich ab, fünf weitere wollen am Klonverbot festhalten, zeigen sich aber offen für verwandte Techniken. Obwohl also die Mehrheit der Mitglieder für ein therapeutische Klonen unter strengen Auflagen votiert, hatte sich der Nationale Ethikrat schließlich auf ein fünfjähriges Moratorium geeinigt.
Die Stellungsnahme des Ethikrats weist einmal mehr auf die Komplexität der Fragestellung und die Schwierigkeiten sachlicher und ethischer Begründungen hin.
Michael Utsch