UFO-Gutachten des Deutschen Bundestags veröffentlicht
(Letzter Bericht: 11/2007, 432f) In den letzten Monaten wurden neue, erdähnliche Planeten entdeckt. Nach Presseberichten geht die NASA davon aus, in den nächsten 10 bis 20 Jahren Leben auf einem anderen Stern als der Erde zu finden. Die US-Raumfahrtbehörde unterstrich ihre Hoffnung mit einem Hinweis auf neuere Entdeckungen von Wasser an Orten, an denen sie nicht damit gerechnet hatte. So berichteten kürzlich Forscher in einer Studie, dass die Hälfte der Nordhalbkugel des Mars einmal von einem Ozean bedeckt gewesen sein könnte. Der gängigen Vorstellung von außerirdischem Leben widersprachen die Forscher aber vehement. Sie würden keine „kleinen grünen Männchen“ erwarten, sondern könnten sich vorstellen, dort auf Mikroben zu treffen. Ist es vielleicht nur noch eine Frage der Zeit, bis tatsächlich eine zweite bewohnte Erde entdeckt wird? Viele Ufologen dürften davon überzeugt sein, könnte damit doch die Erscheinung ungewöhnlicher Lichter am Himmel, die sie als UFO – als „unidentifiziertes fliegendes Objekt“ – beschreiben, schlüssig erklärt werden. Schon in den 1950er Jahren wurden die ersten wissenschaftlichen Studien dazu im staatlichen Auftrag durchgeführt. 1968 wurden in den USA die Ergebnisse einer umfangreichen Auswertung aller bis dato vorhandenen Informationen vorgelegt. Dazu wurden 59 UFO-Fälle intensiver untersucht. Obwohl nicht für alle Vorkommnisse eine plausible Ursache gefunden werden konnte, schloss der Projektleiter eine Bedrohung der nationalen Sicherheit durch UFOs aus.1 Bis heute berichten Menschen über „UFO-Phänomene“, und verschiedene private Forschergruppen sind auch in Deutschland aktiv, um außergewöhnliche Himmelserscheinungen zu erklären.
Trotz einer fehlenden militärischen Bedrohung ist vor einigen Jahren aufgrund einer Anfrage eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages der Wissenschaftliche Dienst der Regierung aktiv geworden. Das Gremium hat im November 2009 eine Ausarbeitung vorgelegt mit dem Titel „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“.2 Nach juristischen Streitigkeiten und einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht musste der Bundestag nun im August 2015 dem Informationsfreiheitsgesetz folgen und das UFO-Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes freigeben.
Der Inhalt des Dokuments von 2009 ist jedoch unspektakulär. Auf zehn Seiten schreiben die Wissenschaftler des Bundestags, dass die Existenz von weiterem intelligentem Leben im Universum unwahrscheinlich sei. Damit bestätigt der Text frühere staatliche Stellungnahmen. Auch heute hält die Bundesregierung eine Landung Außerirdischer auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland nach heutigem wissenschaftlichen Kenntnisstand für ausgeschlossen.
Außerdem thematisiert die Ausarbeitung eine Resolution der Vereinten Nationen, in der Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, den UN-Generalsekretär über Untersuchungen außerirdischen Lebens zu informieren. Deutschland sei jedoch nicht verpflichtet, dies zu verfolgen. Schließlich sei es unklar, ob hier in der Vergangenheit solche Untersuchungen gemacht worden seien. Hier unterscheidet sich Deutschland von anderen europäischen Ländern wie Großbritannien oder Frankreich, die sich mit staatlicher Förderung mit der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigt und dies – nach früherer Geheimhaltung – in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben. Inzwischen ist bekannt, dass sich neben den USA viele weitere westliche Staaten in militärischen und geheimdienstlichen Stellen mit Berichten über UFO-Sichtungen beschäftigt haben. Der politische Paradigmenwechsel von der Geheimhaltung hin zur öffentlichen Darstellung von UFOs wird in Großbritannien mit einer Verbesserung der Sicherheit des Luftverkehrsraums begründet. Insofern war die juristisch lange herausgezögerte Transparenz der Bundesregierung in Bezug auf dieses Thema lange überfällig.
Ob allerdings eine Verstärkung der professionellen Forschung zu diesem anomalistischen Phänomen nötig ist, wie es die Autoren des einschlägigen Handbuchartikels fordern (s. Fußnote 1), ist vor dem Hintergrund der geringen Auftretenshäufigkeit – lässt man die mediale Aufbauschung beiseite – zu bezweifeln.
Michael Utsch
Anmerkungen
- Vgl. Andreas Anton/Danny Ammon, UFO-Sichtungen, in: Gerhard Meyer u. a. (Hg.), An den Grenzen der Erkenntnis. Handbuch der wissenschaftlichen Anomalistik, Stuttgart 2015, 332-345.
- Das Gutachten ist abzurufen unter https://fragdenstaat.de/files/foi/30594/2009-11-23-wd-gutachten-wd-8-3000-104-2009.pdf (29.8.2015).