Völkische Religion

"Weltanschauungsgemeinschaft Gotterkenntnis Mathilde Ludendorff"

Wie in „Mensch und Maß“ (23, 9.12.1970) mitgeteilt wird, wurde am 4. Oktober 1970 „im Hause Ludendorff in Verpflichtung zur Gotterkenntnis und in Ausübung der grundgesetzlich gesicherten religiösen Freiheit die „Weltanschauungsgemeinschaft Gotterkenntnis Mathilde Ludendorff“gegründet. Diese Gemeinschaft will die religionsphilosophischen Erkenntnisse M. Ludendorffs verbreiten und hierdurch der Entseelung der Menschen unserer Zeit begegnen. Die Gründungsversammlung wählte Dr. Gunther Duda zum ersten Vorsitzenden, Frau Elsbeth Knuth zur zweiten Vorsitzenden, Frau Gudrun Matthies zur dritten Vorsitzenden und einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Beirat. Die Weltanschauungsgemeinschaft wurde beim Amtsgericht Starnberg zum Eintrag in das Vereinsregister angemeldet.

Der Vorgänger dieser Neugründung, der „Bund für Gotterkenntnis (L) e. V.“ war am 5. Mai 1961 vom Bundesinnenminister wegen „verfassungswidriger Tätigkeit“ verboten und aufgelöst worden (MD 1961, S. 151 ff). Das bayerische Innenministerium verfügte zusätzlich gegen den Verlag „Hohe Warte“ in Pähl (Obb.) Auflösung und Tätigkeitsverbot. Bei der Durchführung der Verbote ergaben sich freilich schwierige Rechtsprobleme. Seitens der Betroffenen wurden zahlreiche Prozesse gegen die zuständigen Länderbehörden angestrengt. Zwar wurde ihre Klage vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof im August 1964 abgewiesen, aber in andern Ländern entschieden die Gerichte, daß das Verbot rechtlich unzulässig und deshalb aufzuheben sei.

Mit der Gründung der „Weltanschauungsgemeinschaft Gotterkenntnis Mathilde Ludendorff“ soll nun offensichtlich eine neue Basis für die Sammlung der Ludendorffanhänger geschaffen werden. Inwiefern sie sich sachlich vom früheren „Bund für Gotterkenntnis (L)“ unterscheidet, wird erst die Zukunft lehren. Der Verlag „Hohe Warte“ war schon seit Jahren infolge des Verbots aufgelöst, besser: in ein persönliches Unternehmen von Mathilde Ludendorffs Schwiegersohn Franz Frhr. Karg v. Bebenburg umgewandelt worden. Er verlegt die Zeitschrift „Mensch und Maß“ und ein zahlreiches Ludendorff-Schrifttum und versichert im Impressum: „Eigentumsrechte von Dritten nicht vorhanden“.

 

Kurt Hutten, 01.01.1971